Wachtberger Politiker hinterfragten Dringlichkeitsentscheidungen Opposition scheitert mit Klage

Wachtberg · Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von SPD, Unser Wachtberg, FDP und UWG zur Frage von Dringlichkeitsentscheidungen abgewiesen. Die Wachtberger Opposition hatte kritisiert, dass Bürgermeister Jörg Schmidt (CDU) im August den Hauptausschuss und nicht den Rat einberufen hatte.

 Die Klage der Opposition im Wachtberger Rat hat das Verwaltungsgericht Köln für unzulässig befunden.

Die Klage der Opposition im Wachtberger Rat hat das Verwaltungsgericht Köln für unzulässig befunden.

Foto: dpa

Die Opposition im Ländchen ist mit einer angestrebten Klage gegen Bürgermeister Jörg Schmidt (CDU) gescheitert. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte beiden Seiten mit, dass die Parteien nicht klagebefugt sind. Wie berichtet, hatten die Fraktionen SPD, Unser Wachtberg, FDP und UWG dem Gros der während der Pandemie gefällten Dringlichkeitsentscheidungen die Dringlichkeit abgesprochen. Als der Bürgermeister dann im August anstelle des Rates für weitere Dringlichkeitsentscheidungen den Haupt- und Finanzausschuss einberufen hatte, langte es der Opposition und sie wandte sich nach Köln.

Das Gericht hinterfragt aber auch, warum der Bürgermeister Schmidt handelte, wie er handelte

Von dort kam nun ein Schreiben, das sowohl die eine wie die andere Seite als Erfolg für sich wertet. Das Schriftstück liegt dem GA vor. Darin sagt der zuständige Richter zwar im Eingangssatz: „Ich rege an, eine verfahrensbeendigende Erklärung abzugeben, da die Klage unzulässig ist.“ Aber auf der zweiten von drei Seiten konstatiert er auch: „(…) in Würdigung der von den Beteiligten vorgetragenen Umstände und vorgelegten Unterlagen kann das Gericht nicht nachvollziehen, dass eine Einberufung des Rates nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen sein soll und deshalb die Voraussetzungen einer Eilentscheidung nach § 60 Abs.1 Satz 1 GO (Gemeindeordnung, Anm.d.Red.) NRW vorgelegen hätten.“ Heißt übersetzt: Auch der Richter fragt sich, weshalb die Verwaltung so handelte, wie sie es tat.

Nur als schriftliche Mitteilung, und damit ohne die Möglichkeit einer Debatte, hatte die Einschätzung des Kölner Verwaltungsgerichts Eingang in die Ratssitzung gefunden. Das Gericht habe die Rechtsauffassung der Gemeinde vollumfänglich bestätigt, teilt der persönliche Referent des Bürgermeisters, Benedikt Bungarten, dem Rat mit. Eine Klagebefugnis liege nur dann vor, wenn die Kläger in ihren eigenen Rechten verletzt worden seien. „Es verbietet sich die Annahme, dass eine Ratsfraktion befugt wäre, eine Kompetenzverletzung zu Lasten des gesamten Rates im Kommunalverfassungsstreit zu rügen, denn darin läge ein erneuter Eingriff in die Zuständigkeit des Rates“, so Bungarten weiter.

Die Gemeinde hatte auf eine Stellungnahme in Köln verzichtet

In Kenntnis der Rechtslage habe sich die Gemeinde zur Begründetheit der Klage im Verfahren nie geäußert. „Wir sind auch gar nicht zu einer Einlassung aufgefordert worden“, sagte Schmidt während der Sitzung. Umso mehr habe man sich gewundert, dass der „Berichterstatter“ (Richter) in einer Randbemerkung noch seine persönliche Meinung geäußert habe. „Er hat ja nur eine Seite gehört“, kritisierte der Bürgermeister.

Sowohl die Nachfragen von Fraktionschef Andreas Wollmann (SPD) wie von seinem Amtskollegen Ulrich Feyerabend (Unser Wachtberg) ließ Schmidt aufgrund der Art des Tagesordnungspunktes nicht zu. Feyerabend hatte schon zuvor gegenüber dem GA geäußert: „Aber genauso so, wie man die Frage der Zulässigkeit der Klage für sich reklamiert, sollte man in den Reihen der Koalition auch die Ausführungen des Gerichts zur Statthaftigkeit der Entscheidung durch den HFA akzeptierend zur Kenntnis nehmen.“

Die Gemeinde trägt alle Verfahrenskosten

Die Verwaltung führte an, dass die Gerichtskosten von den Klägern übernommen werden müssten, diese jedoch bei der Gemeinde Deckungsschutz beantragt hätten. Weshalb man nun alles zahlen müsse; ohne eigene Kosten seien dies derzeit 1724,28 Euro.

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