Bürgerbeschwerden in Wachtberg Ordnungsamt will mehr kontrollieren

Wachtberg · Bürgermeister Jörg Schmidt weist im Wachtberger Rat auf viele Bürgerbeschwerden aus den Bereichen Straßenverkehr, Müllentsorgung und Lärm hin. Das verstärkte Team des Ordnungsamtes soll Vergehen künftig mehr ahnden.

 Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes kontrolliert auf der Gimmersdorfer Straße in Villip die Parkscheibe.

Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes kontrolliert auf der Gimmersdorfer Straße in Villip die Parkscheibe.

Foto: Axel Vogel

Mit vielen Beschlüssen, die sich rund um Regularien drehten, ist der Wachtberger Rat am Mittwochabend in seiner zweiten Sitzung sozusagen ins operative Geschäft eingestiegen. So ging es unter anderem um die Besetzung der sieben Fachausschüsse und der zwölf Ortsausschüsse. Letztere sind mit sachkundigen Bürgern besetzt, aber auch mindestens zwei Ratsmitgliedern. Da es in den Vorschlägen für Werthhoven und Adendorf an Ratsmitgliedern in den Gremien mangelte, sprang die Fraktion „Unser Wachtberg“ als Retter ein und gruppierte Mitglieder von sich um.

Interessanter wurde es für die Öffentlichkeit, als Bürgermeister Jörg Schmidt gegen Ende auf den Ordnungsaußendienst zu sprechen kam. „Bei der Gemeinde Wachtberg gehen immer wieder sowohl Beschwerden als auch Anregungen über ordnungsrechtliche Belange ein“, führte Schmidt aus. Dank der personellen Aufstockung des Ordnungsamtes hätten sich jetzt die Möglichkeiten verbessert, häufiger aktiv zu werden, auch in den bisher weniger berücksichtigten Abend- und Wochenendstunden.

Laut Bürgermeister geht es nicht darum, das Säckel der Kommune zu füllen

Explizit nannte Schmidt das Parken „am linken Straßenrand“, also entgegen der Fahrtrichtung, als Missstand. Dabei – und bei anderen Verwarn- oder Bußgeldern – gehe es der Gemeinde nicht darum, Geld zu verdienen. „Aber wenn Sie falsch herum am Fahrbahnrand parken, ist es schlicht gefährlich, sich über zwei Spuren hinweg in den Verkehr einzuordnen“, so der Bürgermeister.

Auf Nachfrage sagte Alfons Engels, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, die Mitarbeiter gingen bei der Höhe des Verwarngeldes vom bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten aus. Demnach liegt das Parken entgegengesetzt zur Fahrtrichtung bei 15 Euro, ab einer Stunde können es 25 Euro werden. „Sie haben eine Woche Zeit, das Verwarngeld zu zahlen, sonst kommt es zum Bußgeldbescheid, was zusätzlich Verwaltungsgebühren über 25 Euro und die Postzustellung von 3,50 Euro mit sich bringt“, so Engels. Erst bei einem Bußgeld könne der Bürger Einspruch einlegen und danach gegebenenfalls den Klageweg beschreiten – wenn er den Vorfall anders sieht.

Parken auf dem Gehweg kostet mindestens 20 Euro

Kontrollieren werden die Außendienstmitarbeiter den ruhenden Verkehr sowohl in stark frequentierten Hauptstraßen als auch in Nebenstraßen. „Eine Priorisierung einzelner Straßen wird es nicht geben, jedoch liegt ein besonderes Augenmerk auf der Schulwegsicherung“, sagte der Fachbereichsleiter. Das Parken auf dem Gehweg (ab 20 Euro) nötige Schüler, in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen wie auch sämtliche anderen Fußgänger dazu, einen Umweg über die Fahrbahn zu nehmen.

Künftig soll auch häufiger abgeschleppt oder das Auto umgesetzt werden. Orientierung liefert im Zweifelsfall die Straßenordnung, korrekt „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wachtberg“, die sich unter www.wachtberg.de in der Rubrik „Rat und Verwaltung“ unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ findet.

Hunde- und Pferdehalter werden stärker in die Pflicht genommen

In einer Pressemitteilung kündigt die Gemeinde zudem an, Hunde- und Pferdehalter stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch hier gebe es zahlreiche Beschwerden. Weshalb man daran erinnern wolle, dass innerhalb geschlossener Ort­schaften eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Ein weiteres Problem ist laut Pressemitteilung die mangelnde Beseitigung der Hinterlassenschaften – von Hunden und Pferden. Diese müsse umgehend erfolgen; andernfalls ziehe es ein Verwarngeld zwischen 10 und 100 Euro nach sich. Hier nutzt die Gemeinde Wachtberg, anders als zum Beispiel Meckenheim, keinen eigenen Tatbestandskatalog, sondern greift auf das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz des Landes NRW zurück.

Immer öfter erhält die Gemeinde nach eigenen Angaben Kenntnis von nicht regelkonformer Müll- oder Abfallentsorgung. Im Klartext also wildem Müll. „Auch hier soll nochmals an die bestehenden Regelungen zur Entsorgung von Abfällen in die dafür vorgesehenen Tonnen, Container oder Abgabestellen erinnert werden“, so Gemeindesprecherin Margrit Märtens in der Mitteilung. Ebenfalls im Auge hat das Team des Ordnungsamtes den Lärmschutz. Es wird deshalb von jetzt an insbesondere an Stellen, die zum Verweilen einladen, wie Schutzhütten, Plätzen, Parkplätzen stärker präsent sein und Verstöße ahnden. Zudem haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dort ein Auge auf mutwillige Zerstörungen.

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