Prozess am Bonner Landgericht Junge Golferin trifft Freundin mit Schläger am Kopf und wird verklagt

Bonn/Wachtberg · Eine chinesische Reiseleiterin verklagt eine Landsmännin nach einem folgenreichem Schlag mit einem Golfschläger. Sie will 25.000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden trafen sich nun am Bonner Landgericht.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / Arco Images G/Zueger, E.

Der Unfall liegt bereits über vier Jahre zurück: Am 28. Mai 2017 hatte eine junge Chinesin ihre ältere Freundin erstmals auf den Golfplatz mitgenommen, um ihr den Sport zu zeigen: Die 62-jährige Reiseleiterin war gänzlich unerfahren, während die Jüngere eine geübte Spielerin war, wenn auch sie noch keine Turniere absolvierte.

An diesem Tag standen die beiden Freundinnen – die sich gar Schwestern nannten – auf zwei Abschlagsübungspodesten auf der Anlage in Wachtberg. Als die Jüngere sah, dass die Ältere den Schläger völlig falsch in der Hand hielt, stellte sie sich neben sie, „um ihr alles zu erklären“. Dann folgte der erste und einzige Übungsschlag, mit dem sie – unabsichtlich – die 62-jährige Freundin voll am Kopf traf. Mit gravierenden Folgen.

Kopfschmerz, Schwindel und Tinnitus

 Vor dem Bonner Landgericht trafen sich die Chinesinnen, deren Freundschaft durchaus abgekühlt ist, gestern zum Gütetermin: Denn die Reiseleiterin hat ihre Landsmännin wegen des missglückten Golfschlags auf insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Denn seit dem tragischen Unfall könne sie ihren Job nicht mehr ausüben, auch leide sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung: Kopfschmerz, Schwindel, Tinnitus, Schlaf- und Konzentrationsstörungen seien seit dem Schlag auf die Schläfe dauerhafte Begleiter. Von dem Tag an habe sie ihre „Lebensfreude verloren“, sagt sie.

Die beklagte Landsmännin erklärte, ihr tue die Sache furchtbar leid, auch wenn sie vor dem Landgericht das Ausmaß der gesundheitlichen Folgen bestreitet. „Der Vorfall ist mir noch sehr präsent“, erinnerte sie sich. „Als ich sah, wie sie den Schläger so wie beim Eishockey hielt, wollte ich ihr die richtige Technik zeigen.“ Dann habe sie wohl vergessen, dass die Freundin direkt neben ihr stand und habe mit dem Ausschwingen des Schlägers sie direkt am Kopf getroffen: „Das Hochnehmen des Schlägers“, so die Beklagte, „war ein Reflex, so wie man das beim Golf macht.“ Die getroffene Freundin habe sich anschließend vor Schmerz gekrümmt und den Kopf gehalten. Erst einen Tag später war die 62-Jährige – als der Kopfschmerz nicht nachließ – in die Notfallaufnahme gegangen.

Richterin macht Vergleichsvorschlag

„Ein furchtbares Missgeschick, ohne eine böse Absicht“, so die Vorsitzende Richterin Andrea Schlütter in der rechtlichen Einschätzung des Falles. „Auch wenn die Beklagte sicher nicht mit der Wucht eines Tiger Woods geschlagen hat, so kann der ungebremste Schlag mit einem metallenen Gegenstand gegen den Kopf vieles anrichten.“ Auch sei das Mitverschulden der Klägerin durch ihre Unerfahrenheit eher gering einzuschätzen.

Um das Verfahren abzukürzen, machte die Richterin den Parteien schließlich einen Vergleichsvorschlag: 10.000 Euro Schmerzensgeld plus 4000 Euro, um auch alle zukünftigen Folgeschäden abzudecken. Aber die Klägerin winkte ab, zu einschneidend sei der eine Schlag für ihr gesamtes Leben. Jetzt geht der Fall erst mal an Sachverständige, die die Folgen neurologisch wie auch psychiatrisch begutachtet sollen.

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