Verantwortungsvolles Engagement Rhein-Sieg-Kreis sucht ehrenamtliche Jugendschöffen

Wachtberg · Für die neue Amtsperiode, die am 1. Januar 2024 beginnt, sucht das Kreisjugendamt Freiwillige, die die Jugendrichter bei ihren Entscheidungen unterstützen. Angesprochen sind auch Personen aus Wachtberg.

 Im Dienst der Justiz: Im Rhein-Sieg-Kreis wird nach Jugendschöffen gesucht.

Im Dienst der Justiz: Im Rhein-Sieg-Kreis wird nach Jugendschöffen gesucht.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht für die kommende Amtsperiode, die am 1. Januar 2024 beginnt und am 31. Dezember 2028 endet, engagierte Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Diese unterstützen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende die Jugendrichter. „Mit ihnen entscheiden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gemeinsam und gleichberechtigt über Schuld und Unschuld sowie über Strafzumessung“, heißt es in einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises. Eine juristische Vor- oder Ausbildung sei nicht nötig. Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerberinnen und Bewerber, die in Wachtberg, Alfter, Swisttal, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen.

Verantwortungsvolles Ehrenamt

Interessierten sollten sich bewusst sein, dass es sich um ein „anspruchsvolles und verantwortungsvolles Ehrenamt“ handle. Interessierte sollten daher „erzieherisch befähigt“ sein. Damit die Bewerbung am Ende erfolgreich ist, müssen die Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen. Die Interessenten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache beherrschen. Bei Beginn der Amtsperiode soll das 25. Lebensjahr vollendet sein, Bewerber dürfen aber nicht älter als 69 Jahre sein.

Die gesundheitliche Konstitution sollte so sein, dass mehrstündige und auch mehrtägige Hauptverhandlungen in Strafsachen durchgehalten werden können. Bewerber müssen bei Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises wohnen und sie müssen eine weiße Weste haben: Es dürfen keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Bewerber laufen. In den vergangenen zehn Jahren dürfen sie „nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat“ zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bestraft worden sein. Zudem dürfen Interessenten nicht für den Staatssicherheitsdienst der DDR gearbeitet haben. Außerdem dürfen sich Bewerber nicht in einer Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben.

Bewerbungsschluss ist am 30. April

„Als Hauptschöffin oder Hauptschöffe werden die (möglichen) Termine, an denen eine Hauptverhandlung mit Ihnen beginnen kann, für das ganze Jahr im Voraus mitgeteilt. Dies können bis zu zwölf Hauptverhandlungen im Jahr sein. Ersatzschöffinnen oder Ersatzschöffen werden hauptsächlich für Vertretungsfälle herangezogen“, so der Rhein-Sieg-Kreis.

Wer Interesse hat, kann sich bis zum 30. April unter folgender Adresse für Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die Aufnahme. Mögliche Einsatzorte sind die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl sowie das Landgericht Bonn. Der Einsatz richtet sich auch nach dem Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers.

Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/schoeffenwahl

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