Aufruf der Gemeinde Das müssen Eltern zur Schul-Anmeldung in Wachtberg wissen
Ab wann ist ein Kind eigentlich schulpflichtig? Die Gemeinde Wachtberg schaut bereits aufs Schuljahr 2025/26 und stellt das entsprechende Anmeldeverfahren vor.
Die neuen Erstklässler sind noch nicht eingeschult – klar, es sind ja noch Sommerferien –, da organisiert die Gemeinde Wachtberg schon das nächste Schuljahr 2025/2026 und bittet um rechtzeitige Anmeldung der Kinder.
Die Verwaltung hat bereits alle Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern angeschrieben. „Das frühzeitige Anmeldeverfahren dient dazu, rechtzeitig für Schule und Gemeinde Planungssicherheit zu erhalten. Dazu gehören auch frühzeitige Förderdiagnosen“, heißt es aus dem Rathaus in Berkum.
Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden. „Dies gilt insbesondere für die Eingangsklassen beziehungsweise die Schuleingangsphase“, teilt die Gemeinde mit. In der Grundschule beträgt der sogenannte Klassenfrequenzrichtwert 23 Schüler. Die Bandbreite liegt dabei von 15 bis 29 Kindern.
Zuerst muss man schauen, wann das eigene Kind überhaupt schulpflichtig ist. Die Regel hier: Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die entsprechenden Anträge können im Rathaus, Rathausstraße 34, angefordert werden.
Zur Gemeinde gehören vier Grundschulen an fünf Standorten: Gemeinschaftsgrundschule Wachtberg-Adendorf, Neue Schule 15 (Rufnummer 02225/2500); Gemeinschaftsgrundschule Wachtberg-Berkum, Schulzentrum Berkum, Stumpebergweg 5 (Rufnummer 0228/391540), Gemeinschaftsgrundschule Wachtberg-Niederbachem, Langenbergsweg 2 (Rufnummer 0228/343735); Katholische Grundschule Wachtberg-Villip, Villiper Hauptstraße 21 (Rufnummer 0228/324277) samt Katholische Grundschule Wachtberg-Pech, Am Langenacker 1 (Rufnummer 0228/325534).
Die Schulanmeldungen sind bis zum 30. August per Post, Fax (02 28/95 44-123) oder E-Mail (schultraeger@wachtberg.de) an den Bürgermeister Wachtberg, Fachbereich 40 Bildung, Jugend und Sport, Rathausstraße 34, 53 343 Wachtberg, einzureichen.
Die Termine für die Vorstellungsgespräche bei den einzelnen Schulen werden den Eltern später separat von der jeweiligen Schule mitgeteilt. „Bei der Aufnahme gilt das Prinzip der nächstgelegenen Schule. Es gibt keine Wahlmöglichkeit“, heißt es. Aufnahmeentscheidungen werden erst nach Abschluss des gesamten Anmeldeverfahrens getroffen. Mehr Informationen bei Maika Schmidt (Rufnummer 0228/9544191) und Sabine Radermacher (Rufnummer 0228/9544188).
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis kommen in diesem Sommer rund 6400 i-Dötzchen in die Schule oder wechseln auf die weiterführende Schule. Im Zuge der vielen anstehenden Veränderungen für die Mädchen und Jungen gibt die Kreisverwaltung Ratschläge: Eltern könnten ihr Kind gut unterstützen, je zuversichtlicher sie dieser neuen Phase entgegensähen und je mehr Sicherheit man dem Kind vermittele.
„Die allermeisten Kinder bewältigen sowohl den Schuleintritt als auch den Schulwechsel problemlos“, heißt es. Man solle sich selbst und dem Kind die Neugier und die Vorfreude erhalten und dem Nachwuchs immer ein offenes Ohr schenken.
Sollten Eltern trotzdem einmal nicht mehr weiterkommen, sei das Team der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Es kümmert sich um alle Fragen und Sorgen von der Grundschule bis zum Berufskolleg. Darüber hinaus bieten die Psychologischen Beratungsdienste des Kreises regelmäßig Elternabende zu Themen rund um die kindliche Entwicklung an. Weitere Informationen gibt es dazu im Internet auf rhein-sieg-kreis.de/schulpsychologie.