Landgericht Bonn Sechs Jahre Haft für brutalen Raubüberfall
BONN/WACHTBERG · Die kommenden Jahre dürften für einen 22-Jährigen aus Wachtberg hart werden: Vom Landgericht ist der Angeklagte jetzt für einen brutalen Raubüberfall auf einen Autohändler und wegen Drogenhandels zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Doch damit nicht genug: Dies war bereits der dritte Prozess 2013, bei dem sich der junge Mann vor dem Landgericht verantworten musste. Aus den Vorstrafen unter anderem für die Beteiligung an einem Überfall auf einen Postshop und an der berüchtigten Felgenklaubande war zuletzt eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten gebildet worden.
Da der Angeklagte, der laut Urteil "seit 2008 von Straftaten lebte", nun erstmals nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, konnte keine Gesamtstrafe gebildet werden. Als "Härteausgleich" gelten allerdings zwei Jahre und neun Monate als vollstreckt. Dies bedeutet, dass der 22-Jährige insgesamt sieben Jahre und drei Monate absitzen muss.
Zur Tatzeit des Raubüberfalls auf den libyschen Autohändler im September 2012 "schwebte er am Rande der Black Jackets", so der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen. Bei einer Razzia gegen die Godesberger Straßengang im Januar dieses Jahres war der Angeklagte festgenommen worden. Seitdem saß er in Untersuchungshaft, in deren Verlauf seine Freundin ein gemeinsames Kind zur Welt brachte.
Dass er bei dem Überfall auf Kinder treffen würde, hatte der 22-Jährige nach eigenen Angaben nicht erwartet. Damals wartete er mit drei Komplizen darauf, dass in der Wohnung des Opfers, das sich nur kurz geschäftlich in Deutschland aufgehalten hatte, das Licht ausgeht.
Gegen zwei Uhr war dann die Tür aufgebrochen worden. Der Mann wurde sofort mit einer Gaspistole und einem Teleskopschlagstock bedroht. Aus einer Jacke nahmen sich die Räuber 8000 Euro Bargeld. Obwohl die Familie des Opfers anwesend war, wurde der Mann von einem Mittäter so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass er bewusstlos am Boden liegen blieb.
Dass der Angeklagte ein "astreines Geständnis" abgelegt und Aufklärungshilfe geleistet hatte, hielten die Richter ihm zugute. Der Vorsitzende: "Das hat Ihnen eine zweistellige Strafe erspart." Die mutmaßlichen Mittäter sind wie berichtet bereits angeklagt worden. Sie werden sich demnächst vor dem Landgericht verantworten müssen.
Der 22-Jährige wurde jetzt auch dafür verurteilt, dass er mit Marihuana gedealt hatte.