Weide am Rodderberg Unerlaubt Erde aufgetragen

WACHTBERG · Ärger gibt es derzeit auf der Rodderberg wegen einer Verkippung: An der Rolandstraße hat der Nutzungsberechtigte eine etwa fußballfeldgroße Weide mit einer Erdschicht bedeckt. Laut einer Stellungnahme des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises, die dem GA vorliegt, ist diese Erdverkippung nicht rechtens.

 Auf dieser Weide des Rodderbergs liegt Erde, die dort nicht hingehört.

Auf dieser Weide des Rodderbergs liegt Erde, die dort nicht hingehört.

Foto: Axel Vogel

Aufmerksam geworden auf die Erdarbeiten in der Nähe des Rolandsbogens waren mehrere Spaziergänger. Sie wunderten sich über die ganze Erde auf der Weide. Zumal die Fläche mitten im Landschaftsschutzgebiet liegt, wie Bettina Müller, Mitarbeiterin der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises sagt.

Daraufhin erstattete ein Bürger Ende Juli Anzeige bei der Kreisverwaltung. Urlaubsbedingt blieb die Sache eine Zeit lang liegen. Der zuständige Fachmann des Amtes für Natur- und Landschaftsschutzes beim Kreis konnte sich erst Mitte August selbst ein Bild von der Situation machen.

Nach dem angesetzten Ortstermin an der Weide stand für den Mitarbeiter der Kreisverwaltung fest: "Die dort aufgebrachten Massen sind widerrechtlich auf der Fläche verkippt und einplaniert worden."

Tatsächlich hatte es eine Erlaubnis gegeben. Die sah allerdings vor, das nur auf der Wiese vorhandenes Erdreich, das am Rande lag, maximal zehn Zentimeter hoch verteilt wird. Ausdrücklich nicht erlaubt war das Aufbringen von Fremdmassen gewesen. Genau das habe aber der Eigentümer der Weide wohl anders ausgelegt, steht in einem Verwaltungsschreiben an den Anzeigenerstatter.

Fest steht: Nach intensiver Prüfung und Klärung des Sachverhaltes geht das Amt für Natur- und Landschaftsschutz nun zusammen mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Bauaufsichtsbehörde gegen die Erdverkippung an der Rolandstraße vor.

Das bestätigte Bettina Müller von der Pressestelle des Kreises: "Wir befinden uns nun in einem Anhörungsverfahren, in welchem der Verursacher aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen."

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