Gemeinde Wachtberg sucht Schöffen Unparteilichkeit und Lebenserfahrung

WACHTBERG · Im Zuge der bundesweiten Suche hält auch die Gemeinde Wachtberg nach Bürgern Ausschau, die Lust haben, sich von 2014 bis 2018 als Schöffen oder Jugendschöffen zu engagieren. Gesucht werden 20 Frauen und Männer, die an Verhandlungen im Bonner Amts- sowie am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes teilnehmen.

 Verwaiste Stühle ab 2014: Die Gemeinde sucht neue Schöffen für das Bonner Amts- und Landgericht.

Verwaiste Stühle ab 2014: Die Gemeinde sucht neue Schöffen für das Bonner Amts- und Landgericht.

Foto: dpa

Wer Wachtberger Schöffe werden möchte, muss in der Gemeinde wohnen und zum Stichtag 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Gewählt werden können deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausgeschlossen sind all diejenigen, die schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch Richter, Rechtsanwälte, Polizisten, Bewährungshelfer und andere, die hauptamtlich in der Justiz tätig sind, können kein Schöffenamt übernehmen.

Laut Gemeinde sollten Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. "Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt sie müssen aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden die Wahrscheinlichkeit ableiten können, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder auch nicht", so die Gemeinde weiter.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement herleiten. Dabei stehe nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt. Wichtig sei die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. "Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung", teilt die Gemeinde mit.

Doch das ist noch nicht alles: So sollten sie wissen, welche Rolle sie im Strafverfahren spielen und über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Sie müssen außerdem bereit sein, Zeit zu investieren. "Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen", so die Gemeinde. Objektivität und Unvoreingenommenheit seien wichtig - auch dann, wenn man den Angeklagten unsympathisch findet oder die Öffentlichkeit ihn bereits vorverurteilt hat.

"Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt." Soll heißen, dass niemand schuldig gesprochen werden kann, den beide Schöffen für unschuldig halten. Somit haben sie "jedes Urteil, egal ob Verurteilung oder Freispruch, mit zu verantworten".

Bewerbungen für das Schöffenamt nimmt die Gemeinde bis Donnerstag, 28. Februar, entgegen. Kontakt: Gemeinde Wachtberg, Fachbereich II, Bettina Wilms, Telefon 0228/ 9 54 41 36. Das Bewerbungsformular gibt es auch unter www.wachtberg.de, Stichwort: Schöffenwahl, oder auf der Homepage www.schoeffenwahl.de. Der Gemeinderat schlägt dann dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht mindestens doppelt so viele Schöffenkandidaten vor, wie benötigt werden. In der zweiten Jahreshälfte werden aus diesen Vorschlägen dann die Haupt- und Hilfsschöffen ausgewählt.

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