Neue Unterkünfte für Erntehelfer in Wachtberg Holzemer erneuern Kritik an Genehmigungsverfahren

Wachtberg-Holzem · Mit den neuen Containerbauten für Erntehelfer in Holzem hat sich nun auch der Ortsausschuss befasst. Die Politiker sehen noch Luft nach oben beim Thema Verwaltung und Transparenz. Die Bürger stören sich weiter am Genehmigungsweg des Projektes.

 Die Container-Unterkünfte für Erntehelfer in Holzem sollen laut Bauherr noch verschönert werden.

Die Container-Unterkünfte für Erntehelfer in Holzem sollen laut Bauherr noch verschönert werden.

Foto: Axel Vogel

Die Kritik an der neuen Containerunterkunft der Firma Schneiders Obsthof hat sich am Dienstagabend im Ortsausschuss von Villip, Villiprott und Holzem fortgesetzt. Wie zuvor berichtet, stören sich einige Holzemer daran, wie das Projekt genehmigt wurde. Rund 20 Zuhörer, viele davon Holzemer, verfolgten die Sitzung.

Einer von ihnen zeigte sich „überrascht“ von der für ihn viel zu massiven Bauweise der Unterkunft, in der rund 60 Erntehelfer wohnen sollen. Seiner Meinung nach sei zwar im Gespräch gewesen, dass dort anstatt des vor wenigen Monaten abgerissenen Hauses ein Gebäude entstehen soll, das landwirtschaftlich genutzt würde. Von einem Bau in dieser Form sei aber nicht die Rede gewesen. „Es steht im Missverhältnis zum Ortsbild“, konstatierte ein weiterer Holzemer. Aber genau das sei Bedingung für die Genehmigung solcher Bauten. „Das wurde uns ohne Rückfrage vor die Nase gesetzt“, monierte er. Bereits zuvor hatte ein anderer Bürger erklärt, sich „überrumpelt“ zu fühlen und vermisste eine vorherige Bürgerinformation.

Unverständnis über das Genehmigungsverfahren

Dabei dürfte für den Unmut vor allem das Genehmigungsverfahren für den Bau der Container eine Rolle spielen. Denn die Gemeinde hatte bereits klargestellt, dass der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde das angesprochene Bauvorhaben in Holzem nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigt hat. Und zwar gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Damit liegt dieses Verfahren gemäß der Zuständigkeitsordnung, die sich der Rat selbst gegeben habe, „nicht in der Zuständigkeit des Planungsausschusses“, so eine Gemeindesprecherin. Ein weiteres Merkmal ist: „Im Baugenehmigungsverfahren findet keine Bürgerbeteiligung statt“, unterstrich Antonius Nolden, Mitarbeiter der Pressestelle des Kreises: „Nach Paragraf 72 Landesbauordnung ist die Beteiligung selbst von Eigentümern angrenzender Grundstücke nur für den Fall vorgesehen, dass zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt sind. Dies ist vorliegend nicht der Fall.“

Baumaßnahme muss sich dem Umfeld anpassen

Oliver Henkel (Grüne) erklärte am Mittwoch, warum die Wachtberger Politik nicht befasst war: „Grundsätzlich wird der Planungsausschuss nur eingeschaltet, wenn es um Überschreitungen von (Bau-)Grenzen oder Abweichungen von Festsetzungen geht, die einem bestehenden Bebauungsplan widersprechen.“ In vielen bebauten Gegenden der Gemeinde sei aber ein solcher Bebauungsplan nie verabschiedet worden. „Damit die Baumaßnahmen deshalb nicht wildwuchsartig in den Himmel sprießen, hat der Gesetzgeber den Paragraf 34 im Baugesetzbuch formuliert, der sinngemäß besagt, dass sich die Baumaßnahmen bei fehlendem Bebauungsplan dem Umfeld anpassen müssen.“

Wenn in einem „34er Gebiet“ eine neue Fläche überbaut werden soll, so Henkel weiter, „und ein altes Gebäude durch ein neues Gebäude ersetzt wird, und diese Baumaßnahme weder auf einer neuen Fläche stattfindet noch die bisherigen Gebäudegrenzen überschreitet, dann ist grundsätzlich ‚nur‘ die Verwaltung am Zug“, sagte er. Das unterstrich der Fachbereich im Wachtberger Rathaus am Mittwoch. Dort ärgerte man sich zudem, dass anscheinend selbst erfahrenen Ratsmitgliedern die Grundlagen des Paragrafen nicht bekannt seien.

Denn zuvor hatte es im Ortsausschuss in Sachen Transparenz und Kommunikation viel Kritik gegeben. Anna-Lena Bosch (CDU), Mira Schwarzenberger (Unser Wachtberg) sowie Ulf Hausmanns (Unser Wachtberg) sahen ein deutliches Verbesserungspotenzial. Albert Schmitz (CDU) verwies darauf, dass das Containergebäude noch gar nicht fertig sei, sich quasi im Rohbauzustand befinde. So könne man das Erscheinungsbild nicht mit der Nachbarbebauung vergleichen.

Bauherr Stefan Schneider verteidigt sein Projekt

Bauherr Stefan Schneider war in die Sitzung gekommen, um über das weitere Vorgehen zu informieren. Vor allem Verschönerungsmaßnahmen. So stehen noch Holzverkleidungen aus, ein Dach, eine Buchenhecke und eine Allee aus 35 hochstämmigen Kirschbäumen, die gepflanzt werden soll. Schneider verwies darauf, dass er mit seiner Initiative in Holzem ein altes Haus auf einem massiv mit Asbest und Altöl belasteten Grundstück fachgerecht entsorgt habe. Ein unmittelbarer Nachbar bestätigte dem GA, dass auf dem Gelände, das Schneider gekauft habe, über Jahre unhaltbare Zustände geherrscht hätten. Insbesondere was die Vermüllung angehe. Dazu teilte die Kreispressestelle auf Nachfrage mit: „Im Altlastenkataster des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises ist das Grundstück nicht verzeichnet.“ Altlasten, die im öffentlichen Interesse liegen könnten, sind auch der Wachtberger Verwaltung nicht bekannt.

Unternehmer sieht keine sozialen Probleme

Stefan Schneider betonte, dass er ein Gebäude baue, das von der Höhe sogar unterhalb der Nachbarbebauung bleibe. Die direkten Nachbarn habe er zudem im Vorfeld informiert. Auch das bestätigte ein Anlieger. Allerdings meinte er auch: „Ursprünglich gab es andere Pläne für den Bau.“

Schneider lud aufgebrachte Bürger an seinen Kürrighovener Standort ein, um sich die Bauten für Erntehelfer im fertigen Zustand anzusehen. Die von Ulf Hausmanns befürchteten sozialen Probleme, wenn mit einem Schlag rund 60 Menschen mehr in einem 220-Seelen-Dorf leben, sieht Schneider nicht. Er stellte sich vor seine Erntehelfer: „Das sind die Menschen, die jeden Tag unser Essen von den Feldern holen“, betonte der Unternehmer. Da könne er pauschal im Vorfeld keine sozialen Probleme sehen.

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