Vier Tiere sind wohlauf Vermutlich ausgesetzte Meerschweinchen in Berkum gefunden

Berkum · Spaziergänger finden in einem kleinen Waldstück vier Meerschweinchen und bringen sie dem Tierschutzverein Wachtberg. Der verweist darauf, dass es sich beim Aussetzen von Tieren um einen Straftatbestand handeln kann.

 Eines der vier Meerschweinchen, die in Berkum gefunden worden sind.

Eines der vier Meerschweinchen, die in Berkum gefunden worden sind.

Foto: Petra Reuter

Am Donnerstagmorgen haben Spaziergänger mit ihrem Hund vier ausgesetzte Meerschweinchen gefunden. Die Finder alarmierten den Tierschutzverein Wachtberg. Der Verein verweist darauf, dass es sich in diesem Fall um eine Straftat handelt und bittet um Hinweise.

„Wo fehlen gleichzeitig vier Meerschweinchen?“, fragt der Tierschutzverein Wachtberg und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Gefunden wurden die Tiere in einem kleinen Waldstück in der Nähe des Tennisvereins an der Oberdorfstraße in Berkum. Infolge der nächtlichen Minustemperaturen waren die kleinen Fellknäuel unterkühlt. Die Finder bugsierten die Kleinen in ihre Hundetransportbox im Auto und riefen die Tierschutzhandynummer ☎ 01516/1 68 95 37 an. „Wir konnten gleich eine Pflegestelle vermitteln“, sagte Stefan Hinz, der erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Wachtberg. Er hatte den Hilferuf um 8.40 Uhr angenommen.

Aussetzen von Tieren ist laut Polizei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Zwar könne es immer mal passieren, dass man plötzlich vor einem ganzen Wurf Meerschweinchen stehe, sagte Hinz. Dennoch übernehme man Verantwortung, wenn man sich ein Tier anschaffe. „Aber wir helfen in solchen Fällen“, versicherte er.  Am Donnerstag hatte sich die zweite Vorsitzende Alexandra Kühlwetter ihrer angenommen, sie zuerst zu einem Tierarzt und anschließend zur Pflegestelle gebracht. Eines der Tiere wies eine Auffälligkeit an einem Auge auf.

Michael Beyer, Pressesprecher der Polizei, bestätigte, dass das Aussetzen von Tieren einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen kann. Geahndet wird je nach Schweregrad der Tat mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Eine entsprechende Anzeige können Finder der Tiere oder Zeugen bei der nächsten Polizeidienststelle oder unter www.bonn.polizei.nrw unter dem Stichwort Internet-Wache erstatten. Laut Beyer gestalten sich solche Fälle in der Regel hinsichtlich der Ermittlungsansätze schwierig. Man sei hier auf Angaben der Finder und Zeugenhinweise angewiesen.

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