Berechnung nicht nachvollziehbar Anlieger monieren Straßenbaubeiträge in Wachtberg

Wachtberg · Erhard Schoppert ist über die Straßenbaubeiträge verwundert, die auf seine Eigentümergemeinschaft zukommen. Er moniert, dass sie undurchsichtig und falsch berechnet seien.

 Eine der Rinnen für die Gehwegentwässerung auf der Villiper Hauptstraße, für die Anlieger zahlen sollen.

Eine der Rinnen für die Gehwegentwässerung auf der Villiper Hauptstraße, für die Anlieger zahlen sollen.

Foto: Petra Reuter

Im September 2021 erhielt Erhard Schoppert aus Wachtberg die Rechnung für seinen Anteil an den Kanal- und Straßenbauarbeiten aus dem Jahr 2018. Nicht nur der Zeitverzug, sondern auch nicht nachvollziehbare Summen verwunderten ihn. Er legte Einspruch ein und erhielt eine neue Abrechnung. Die allerdings sei ebenfalls nicht nachvollziehbar, so der Anlieger der Villiper Hauptstraße.

Im Zuge der Kanalerneuerung bis 2018 hatte die Gemeinde die Straße grundlegend saniert und alle Hausanschlüsse geprüft. „Es hieß, für die Anlieger könnten Kosten entstehen, wenn die Hausanschlüsse erneuert werden müssen“, erinnert sich der Villiper. Der Hausanschluss der Sechs-Parteien-Eigentümergemeinschaft sollte laut der damaligen Aussage der Mitarbeiter des Unternehmens vor Ort jedoch in Ordnung gewesen sein. „Deshalb hatte ich mich über die hohe Summe gewundert.“ Schoppert bezog sich auf die 7137,91 Euro, die die Eigentümergemeinschaft ursprünglich zahlen sollte. Von falschen Berechnungen sei nicht nur die kleine Gemeinschaft, sondern unter Umständen ein großer Teil der ganzen Straße betroffen.

Komplizierte Besitzverhältnisse

„Es gibt hier einige historisch gewachsene Besonderheiten in den Besitzverhältnissen“, berichtet der Villiper. So gehörten in einigen Abschnitten die Gehwege zu den daran angrenzenden Hausgrundstücken, in anderen jedoch nicht. Wo der Gehweg tatsächlich den Anliegern gehöre, könnte die Berechnung unter Umständen sogar richtig gewesen sein, vermutete der Ruheständler. „Unsere Eigentümergemeinschaft hat der Gemeinde den Gehweg allerdings schon vor vielen Jahren verkauft.“ Somit seien die Kosten für die Gehwegentwässerung nicht der kleinen Eigentümergemeinschaft zuzurechnen, sondern der Gemeinde selbst, fand er. Die Gemeinde gab ihm Recht und erstellte eine neue Abrechnung.

„Ich habe bereits den nächsten Einspruch formuliert“, sagte Schoppert. Zwar habe die Gemeinde der Abrechnung Bilder und Berechnungen beigelegt, das alles sei jedoch nicht schlüssig: „Die Zahlen aus den einzelnen Rechnungen ergeben in der Summe gar nicht den Abrechnungsbetrag“, so der Villiper. Dergestalt sei eine Prüfung der Berechnungen für die Anlieger nicht möglich. Zudem fragte er sich mit Blick auf die nun der Eigentümergemeinschaft zugeordneten Kosten in Höhe von 2477,38 Euro, ob im Zuge der Arbeiten nicht doch am Hausanschluss gearbeitet wurde. Das sei aus den Unterlagen nicht erkennbar. „Wir sind ja gerne bereit, zu zahlen, was der Gemeinde zusteht“, versicherte Schoppert. „Aber wir würden es gerne nachvollziehen können.“

Auch die Verfahrensweise, die Gesamtkosten für eine Eigentümergemeinschaft von Seiten der Gemeinde auf die einzelnen Eigentümer aufzuteilen, hatte den Ruheständler befremdet. Die Gemeinschaft könnte auch intern einen anderen Schlüssel vereinbart haben. Dann wäre die Abrechnung wiederum falsch.

Gemeinde hält sich bedeckt

Auf Anfragen des General-Anzeigers wegen des zeitlichen Abstands der Arbeiten zur Rechnung von vor drei Jahren, nach dem Grund für die nicht nachvollziehbaren Summen und danach, wer für eventuelle Fehlbeträge infolge der Rechnungskorrektur aufkommt, antworteten weder die Gemeinde noch die Gemeindewerke. Letztere verwiesen auf das laufende Verfahren. Die Aufteilung unter den Eigentümern folgte laut Katharina Hark, Vorständin der AöR, der Beitrags- und Gebührensatzung. Ihr zufolge handelte es sich in der Rechnung nicht um Anliegerbeiträge, sondern um "Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen".

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