Kreis verfügt Räumung von Lagerplatz Diskussion um Biogasanlage in Wachtberg geht weiter
Wachtberg · Der Betreiber der Kompostieranlage ist angesichts einer Ordnungsverfügung des Rhein-Sieg-Kreises darüber verunsichert, was zur Umsetzung seiner geplanten Pyrolyseanlage erforderlich ist.
Die Diskussion um die geplante Biogasanlage geht in die nächste Runde. Diese möchte Klaus Riebau, dem die Kompostieranlage in Gimmersdorf gehört, ebendort errichten – auf Parzellen, die ihm zum Großteil bereits gehören. Dort lagert er aktuell Maschinen und Baumaterial, was nun die Siegburger Kreisverwaltung auf den Plan gerufen hat. Mit einer Ordnungsverfügung fordert das Bauaufsichtsamt ihn darin auf, einen „für Maschinenteile und Container genutzten Lagerplatz vollständig abzubrechen sowie das Abbruchmaterial vollständig und ordnungsgemäß zu entsorgen“. Geschieht das nicht, könnten 800 Euro Zwangsgeld fällig werden.
Eigentlich wollte er die Materialien und Maschinen zum Bau der Pyrolyseanlage nutzen. Diese soll, wie berichtet, mit Biomasse befeuert werden und am Ende klimaneutral Strom und Wärme für Wachtberg erzeugen. Um Planung und Genehmigung der Anlage nicht noch mehr in die Länge zu ziehen, habe er bereits den Großteil des Areals aufgeräumt, sagt Riebau. Dennoch sei er ob der Ordnungsverfügung verunsichert. Denn, so Riebau, der Kreis begründet diese mit dem für die Parzellen geltenden Bebauungsplan. Dass es diesen gebe, habe die Gemeinde aber in Abrede gestellt. Und ihm die Beantragung eines B-Plans als „Hausaufgabe“ mitgegeben.
Dieser Darstellung allerdings widerspricht man im Rathaus. Man habe ihm nicht aufgegeben, „einen B-Plan zu beantragen“, sagt Sprecherin Margit Märtens. Allerdings müsse Riebau, wie schon im März klar kommuniziert, noch einige Aufgaben erledigen, „bevor eine grundsätzliche Beratung des Vorhabens in den hiesigen Gremien möglich ist“. Bisher lägen die entsprechenden Unterlagen und Erklärungen aber nicht vor. „Der Fachbereich Gemeindeentwicklung hat nun noch einmal alle im letzten Gespräch besprochenen Punkte zusammengestellt und leitet sie Herrn Riebau zu.“ Prinzipiell aber unterstütze die Verwaltung „Herrn Riebau nach wie vor“, so Märtens.
Missverständnis um Realisierbarkeit der Anlage
Damit aber sind die Probleme für Riebau noch nicht aus der Welt geschafft. Der Kreis habe in seinem Schreiben ausgeführt, dass man Gemeinde und Bezirksregierung im Mai zu dem Thema angefragt habe. Dies habe ergeben, „dass die seit Jahren geplante Bio-Energieanlage Gimmersdorf perspektivisch nicht zu realisieren ist“. Über diese Aussage sei er sehr erstaunt, so Riebau. Denn noch im April habe er sich mit „der Gemeinde auf eine gedeihliche Zusammenarbeit verständigt“.
„Eine Aussage, wonach seitens der Gemeinde das Vorhaben als nicht zu realisieren eingestuft wird, ist hier nicht bekannt“, hält Margrit Märtens allerdings dagegen: „Wie bereits mehrfach betont, steht die Verwaltung dem Vorhaben weiterhin offen gegenüber und für eine kooperative Zusammenarbeit nach wie vor zur Verfügung.“ Auch Rita Lorenz, Sprecherin der Siegburger Kreisverwaltung, stellt klar: „Die von uns gemachte Aussage bezieht sich ´perspektivisch´ darauf, dass auf der Grundlage des jetzigen B-Planes der Bau nicht realisierbar ist.“