Problem-Hochhaus Eigentümer sollen sich um Brandschutz in Wachtberg kümmern

Wachtberg-Niederbachem · Laut Enewa müssen sich die Eigentümer um die Sanierung der maroden Elektroinstallationen in einem Niederbachemer Hochhaus kümmern. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte Mängel beim Brandschutz festgestellt.

 Nach dem Ortstermin mit dem Bauamt des Kreises sind erste Keller des Hochhauses in Niederbachem entrümpelt worden.

Nach dem Ortstermin mit dem Bauamt des Kreises sind erste Keller des Hochhauses in Niederbachem entrümpelt worden.

Die mangelhafte Elektroinstallation in einem Hochhaus in Niederbachem war ein Grund dafür, warum die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises Ende November eine sofortige Brandsicherheitswache angeordnet hatte (wir berichteten).

Nach GA-Informationen soll es dabei nicht nur um eine marode Zähleranlage gehen, sondern in einigen Fällen auch um Manipulationen wie illegal angeklemmte beziehungsweise wegen Zahlungsrückständen abgeklemmte Leitungen. Wie ein Insider erklärte, der namentlich nicht genannt werden möchte, sei der Zustand den Behörden und Energieversorgern aufgrund zahlreicher Ortstermine schon länger bekannt.

Dazu sagte Kai Birkner, Geschäftsführer des Wachtberger Energieversorgers Enewa, auf Anfrage: „Die Regionetz ist in Kooperation mit der Enewa erst seit dem 1. Januar 2018 Netzbetreiber, insofern ist von einer `jahrelangen´ Kenntnis nicht auszugehen.“ Zur Frage, ob Leitungen manipuliert worden sind, meinte Birkner: „Wenn ein Kunde wegen Zahlungsrückständen bei seinem Energielieferanten erheblich in Verzug gerät, kann dieser eine Sperrung verlangen, die der Netzbetreiber dann ausführt.“

Anzahl der Sperrungen unklar

Ob und wie viele solcher Sperrungen in diesem Gebäude vorgenommen wurden, dürfe er der Presse nicht mitteilen, so der Enewa-Chef. Klar sei aber auch, dass bei Mängeln an technischen Anlagen, die bei Zählerwechseln oder Sperrungen festgestellt würden, „selbstverständlich entsprechende Hinweise an den/die Eigentümer oder Hausverwaltungen weitergegeben werden“, so Birkner.

Zum maroden Zustand der Elektroinstallationen, die bei dem Ortstermin Ende November auch einem TÜV-Experten negativ aufgefallen waren, erklärt der Versorgungsfachmann grundsätzlich: „Die Elektroinstallation eines Hauses liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers.“ Dabei befinde sich die Eigentumsgrenze zum öffentlichen Netz – für das die Regionetz/Enewa als Netzbetreiber zuständig ist – im Hausanschlusskasten.  „Die Inbetriebnahme und die Änderung/Erweiterung einer Anlage muss von einem Elektriker vorgenommen werden und dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt werden“, sagte Birkner.

Allerdings sei es so, dass seit der Übernahme des Leitungsnetzes durch die Enewa und Regionetz „keine Änderung oder Erweiterung der Anlage mitgeteilt“ worden sei. Der Anschlussnutzer, also in der Regel der Eigentümer, stellt laut Kai Birkner „gemäß den ´Technischen Anschlussbedingungen` sicher, dass die Kundenanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten wird“.

Behebung fraglich

Wie der von den Behörden kritisierte Zustand in Sachen Elektroleitungen in dem Hochhaus behoben wird, ist nun die Frage. Um so mehr als sich der Rhein-Sieg-Kreis und die Gemeinde bei der Zuständigkeit für die Durchsetzung von Sanierungsarbeiten gegenüber den Eigentümern uneins sind.

Wie berichtet, hatte die Sprecherin des Landrats klargestellt, dass die  Bauaufsicht des Kreises zwar für die Beseitigung der baulichen Schäden zuständig sei, die festgestellt wurden. Die Überwachung der Beseitigung weiterer Mängel, wie die Entrümpelung des Kellers aber eben auch die Erneuerung der gesamten Zähleranlage, sei „Aufgabe der Gemeinde nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz“. Laut einem Bewohner ist der Keller mittlerweile entmüllt.

Unklar bleibt derzeit, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt die Kosten für eine Elektro-Sanierung tragen kann. Laut einem Schreiben des Immobilienverwalters, das dem General-Anzeiger vorliegt, ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage nämlich nicht bekannt.

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