Verschwundener Hund Timmy Hundesitter aus Wachtberg muss Schadensersatz zahlen
Wachtberg · Labrador Timmy war im Sommer 2020 verschwunden und nie mehr zurückgekehrt. Nach einem Vergleich muss der Hundesitter 1400 Euro Schadensersatz für den Verlust zahlen. Aber die Besitzer tragen eine Mitschuld.
Wochenlang war nach Timmy, dem Labrador, gesucht worden, der mit dem Airedale-Terrier Gracie im Sommer 2020 eine Wildspur aufgenommen hatte – und nicht mehr zurückkehrte. Damals waren beiden Hunde in der Ferienobhut eines professionellen Sitters, der eine Hundeschule in Bad Godesberg betreibt.
Beide Tiere waren nicht zum ersten Mal in den Händen des Gassi-Gehers, der sehr viel Wert auf artgerechte Verwahrung und auch auf freien Auslauf der Tiere legt. Am 31. Juli 2020 jedoch, als er mit den beiden Tieren und seiner eigenen Hündin in Wachtberg-Ließem unterwegs war, tauchte links aus dem Feld ein Reh auf. Alle drei Hunde spurteten los – und gingen auf Jagd. Während er noch seine Hündin zurückpfeifen konnte, blieben die beiden Feriengäste spurlos verschwunden.
Auf Schadenersatz verklagt
Die Hunde-Tragödie, die in der Region für viel Wirbel gesorgt hat, hatte jetzt ein Nachspiel vor dem Bonner Amtsgericht. Denn die Eheleute, denen der fünfjährige Rüde Timmy gehörte, haben den Inhaber der Hundepension auf 2300 Euro Schadensersatz verklagt, wie Birgit Niepmann, Amtsgerichts-Direktorin, mitteilte. Neben den 1400 Euro für den Verlust des Hundes hatten sie auch die Kosten für die Suche nach dem geliebten Tier eingefordert, darunter wiederholte Anzeigen in der lokalen Presse, Flyer, die verteilt und an Bäumen ausgehängt worden waren.
Mehrfach waren geschulte Tiere des Suchhundezentrums Köln in den Kottenforst geschickt und die Futterstellen im Wald mit Wärmebildkameras ausgestattet worden. Die Suchhunde sollen auch wiederholt eine sichere Spur von Timmy aufgenommen haben, hieß es. Aber Timmy blieb verschwunden. Gracie hingegen tauchte nach Wochen wieder auf, als ihre Besitzer die Hoffnung bereits aufgegeben hatten.
Sitter hatte Betreuungspflicht
Der Hundehüter habe schuldhaft seine Betreuungspflichten verletzt, hieß es in der Klage, weil er Timmy und Gracie in einem ausgewiesenen Wildgebiet nicht an der Leine geführt hatte. Er hätte sie niemals frei laufen lassen dürfen. Der verklagte Sitter jedoch, der sich selber über den traurigen Verlust untröstlich zeigte, hat sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Timmys Besitzer hätten gewusst, dass er den Labrador, den er bereits mehrere Jahre in der Ferienbetreuung hatte, in erlaubten Gebieten unangeleint ausführe. Der Hund sei auch so gut erzogen und – bis zu diesem Unglückstag – gehorsam gewesen, dass man ihn bedenkenlos frei laufen lassen konnte. Schließlich, so sein Argument, sei das Tier ihm sogar ohne Leine übergeben worden.
In dem Gütetermin schlug der Amtsrichter einen Vergleich vor: Da der Hundebesitzer nicht explizit darauf hingewiesen habe, dass Timmy angeleint werden müsste und er mit der gängigen Praxis des Hundesitters einverstanden gewesen sei, trage er ein Mitverschulden am Verschwinden des Labradors. Am Ende einigten sich die Parteien darauf, dass der Hundehüter 1400 Euro für den Verlust von Timmy zahlt. (AZ: AG Bonn 115 C 297/20)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.