Sicherheit in Wachtberg Gefahren auf Schulwegen für Kinder aus Bürgersicht nicht gebannt

Wachtberg Pech · Pecher Bürger setzen sich weiter dafür ein, dass der Schulweg für Grundschulkinder sicherer wird. Ein harter Kampf.

 Im Dunkeln: Eine schlecht zu sehende Kindergruppe überquert die Ampelkreuzung an der L158.

Im Dunkeln: Eine schlecht zu sehende Kindergruppe überquert die Ampelkreuzung an der L158.

Foto: Petra Reuter

Ausgerechnet zur jüngsten Ortsausschusssitzung saß der Sitzungsleiter an einem innerdeutschen Bahnhof fest, und die Vertretung war kurzfristig verhindert. Um einen Ausfall für die rund 20 erschienenen Pecher zu verhindern, widmete Bürgermeister Jörg Schmidt das politische Gremium kurzerhand zur Informations- und Austauschveranstaltung um.

Seit dem Herbst 2022 machen sich Eltern der Pecher Grundschüler für einen sichereren Schulweg stark. Eine Initiative sammelte laut der dort engagierten Theresa Mertes über 450 Unterschriften, Vorschläge wurden an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet. Die Lokalpolitik unterstützte den Wunsch nach mehr Sicherheit mit ihren letzten Beschlüssen. Der Kreis verweist nun auf Erfahrungswerte und bewährte Regelungen. Einflussmöglichkeiten gibt es dennoch.

Zebrastreifen auf der Pecher Hauptstraße, an der Schule Am Langenacker, eine deutliche Kennzeichnung des Schulwegs und eine Änderung der Ampelschaltung hatten sich die Initiatoren für den Nachwuchs gewünscht. Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 9. November 2022 hatten Vertreter des Ordnungsamts, der Polizei, der Straßenbaulastträger und des Straßenverkehrsamts die Situation vor Ort beurteilt.

„Im Vorfeld wurde der Knotenpunkt durch das Straßenverkehrsamt von allen Richtungen her befahren und begangen“, hieß es zur Situation an der Ampelkreuzung mit der Pecher Straße in einem Schreiben an die Initiative. In der Stellungnahme aus dem Januar 2023 las man zudem, dass die als zu kurz monierte Grünphase an der Ampel tatsächlich länger ist, als es dem Standard entspricht. Eine Änderung der Schaltung ginge zulasten des Verkehrsflusses und sei „weder erforderlich noch sinnvoll“. Diese Auffassung untermauere „die unauffällige Unfalllage“, so der Kreis.

Gegen einen Zebrastreifen am unteren Ende der Pecher Hauptstraße sprachen laut der Stellungnahme die dortigen Bushaltestellen, die Ein- und Ausfahrten an den Parkplätzen und der teilweise einseitig fehlende Bürgersteig. Zudem hatten mehrere Messungen und Zählungen ergeben, dass für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs die Anzahl der verkehrenden Fahrzeuge und Fußgänger bei Weitem nicht ausreiche, hieß es in der Begründung.

Ähnlich verhielt es sich mit der Ablehnung eines Zebrastreifens für die Straße Am Langenacker. Unabhängig davon empfehle man dieselben in Tempo-30-Zonen ohnehin nicht, argumentierte der Kreis.

Sicherheitsdefizite fand man bei der Ortsbegehung allerdings auch. Einige von der Gemeinde angebrachten „gelben Füße“ führen Schulkinder direkt in einen unübersichtlichen Kreuzungsbereich. Der Kreis empfahl, die Markierungen umgehend zu entfernen oder zu ändern. Wegen der bei den Messungen auf der Pecher Hauptstraße festgestellten zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten solle die Gemeinde die Autofahrer mit der gemeindeeigenen Signalanlage sensibilisieren.

Außerdem empfahl der Kreis, die Tempo-30-Zone Am Langenacker baulich deutlicher zu betonen und die Hubbel an aktuelle Anforderungen anzupassen. Allerdings fuhren die meisten Fahrzeuge bei den Messungen dort mit durchschnittlich 32 bis 33 Kilometer pro Stunde nicht wesentlich zu schnell.

„Klatsche für die Familien“

Die Verkehrssituation als sicher zu bezeichnen, sei „eine Klatsche für die Familien“, fand Mertes. In der Verwaltung habe man bereits Maßnahmen wie deutlich bessere Beleuchtung an der Ampelkreuzung für mehr Sichtbarkeit der Kinder und weitere, durch die Gemeinde selbst realisierbare Maßnahmen im Auge, berichtete Schmidt.

Unabhängig davon monierten Bürger die Entscheidungen pro Autofahrer anstatt pro Fußgänger. In diesem Zusammenhang brachte Ortsausschussmitglied Ingo Steiner (Bündnis 90/Grüne) die Möglichkeit einer Feststellungklage ins Gespräch.

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