Gewässerunterhaltung Wachtberger sollen für Bachpflege zahlen

Wachtberg · Die Wachtberger Ausschussmitglieder signalisieren Zustimmung zum Vorhaben, Bürger bei der Gewässerpflege zur Kasse zu bitten. Eine Abstimmung steht aber noch aus.

Ein Bagger verschafft dem Mehlemer Bach mehr Platz.

Ein Bagger verschafft dem Mehlemer Bach mehr Platz.

Foto: Gemeinde Wachtberg/Gemeindewerke

Eine Art Rechenschaftsbericht zum Zustand der Wachtberger Bäche lieferten die Gemeindewerke im zurückliegenden Infrastrukturausschuss. Dort stand das Thema Gewässerunterhaltung auf der Tagesordnung. Vorständin Katharina Hark führte aus, dass  2019 80 Maßnahmen umgesetzt worden seien. Diese reichten von der Gehölzpflege, über Gewässer- und Grabenprofilierung sowie Böschungssicherung bis hin zur Pflege der Retentionsräume.

Dass dieser Aufwand notwendig ist, verdeutlichten Hark und ihr Kollege Volker Strehl mit Überflutungsbildern. „Aktuell stehen uns im Unterhaltungsbereich jährlich circa 155 000 Euro zur Verfügung, die aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden“, sagte Strehl. Insgesamt müssen sich die Gemeindewerke um 80 Kilometer Gewässer und Grabensystem kümmern. „Wir könnten noch viel, viel mehr machen“, sagte Hark deshalb mit Blick auf Arbeitsanfall auf der einen und Haushaltsmitteln auf der anderen Seite.

Die finanzielle Ausstattung könnte sich künftig verbessern, denn die Vorständin und ihre Kollegen planen eine „Gewässerunterhaltungsgebühr“ für die Wachtberger. Dabei geht es um an Wittgesbach, Swistbach, Mehlemer und Godesberger Bach. „Es wird differenziert nach versiegelten und nicht versiegelten Grundstücksflächen. Gesetzliche Grundlage ist der § 64 des Landeswassergesetzes NRW“, erklärte Volker Strehl. Zusätzlich würden vorher die sogenannten Erschwererkosten abgezogen und direkt auf die Erschwerer umgelegt, also zum Beispiel an Brücken oder bei Verrohrungen auf die Straßenbaulastträger.

Auf Nachfrage sagte Strehl, es habe noch keine Information über die Pläne für alle Wachtberger gegeben: „Dies soll erst dann erfolgen, wenn der Rat der Gemeinde der Einführung zugestimmt hat.“ Die Ausschussmitglieder signalisierten eher Zustimmung, wenn es auch noch keine Abstimmung gab.

Strehl hatte in der Sitzung die Kosten mit der Straßenreinigungsgebühr verglichen. Am Donnerstag ergänzte er: „Bei unseren Kalkulationsannahmen sind wir von einer Größenordnung von circa 250.000 Euro pro Jahr ausgegangen.“ Mit dieser jährlichen Summe wolle man sich dem Ziel „einer umfassenden Gewässerunterhaltung“  annähern.

Ab wann mit der Einführung zu rechnen sei, hänge auch von der Kommunalwahl im September ab. „Wir streben Anfang 2021 an“, meinte Strehl. Bonner Bürger müssen dagegen keine Kosten befürchten. „Die Stadt beabsichtigt derzeit keine Gewässerunterhaltungsgebühr einzuführen“, sagte Kristina Buchmiller vom Presseamt.

Untätigkeit in Sachen Überflutungs- und damit auch Anliegervorsorge kann man den Gemeindewerken eher nicht vorwerfen. Seit 2012 habe man in die unterschiedlichsten Maßnahmen in Wachtberg 6,5 Millionen Euro gesteckt, so Strehl. Zum Beispiel auch in eine sogenannte hydrodynamische Überrechnung der Kanalnetze. „Wir haben also eruiert, was die Kanäle leisten und wo Schwachstellen sind“, so Strehl. Hark verwies zudem auf die Starkregenkarte. Unter www.wachtberg-starkregen.de können Bürger unter anderem überprüfen, ob und welche Gefahrenstellen rund um ihre Wohnhäuser bestehen.

Gemeinsam betonten die beiden Fachleute, dass sie in ihrer Arbeit viel Unterstützung durch die Anlieger erführen. So im Bereich des Niederbachemer Friedhofs, wo Eigentümer Land zur Bachverbreiterung abgetreten hätten.

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