Evangelische Kirchengemeinde in Niederbachem Wiese ist keine Hundetoilette

Wachtberg-Niederbachem · Die Gemeinde ärgert sich über Hundekot auf ihrem Gelände. Die Schilder, die sie aufgestellt hat, haben nichts gebracht.

Gerd Wolter hat genug von Hundeexkrementen. Mit denen kommt er bei seiner Arbeit als Hausmeister der Evangelischen Kirchengemeinde in Niederbachem nämlich häufig in Kontakt. „Beim Rasenmähen, der Blumen- oder Gartenpflege habe ich es mit Hundekot und unangenehm riechendem Hundeurin zu tun“, sagt er. Außerdem spielten auf dem Gelände auch Kinder, sodass der Hundekot auch für diese störend sei. Er habe auf den Grünflächen, die zum Kirchengelände gehören, bereits mehrfach Schilder mit dem Hinweis „keine Hundetoilette“ aufgestellt.

Gebracht hat es nichts. Zudem seien sie auch noch beschädigt worden. „Ich habe das Gefühl, dass es da keine Hemmschwelle gibt. Die Leute setzten sich einfach über ein Schild oder Verbot hinweg“, sagt er. Wenn er die Hundehalter anspreche, die ihre Hunde in die Beete urinieren ließen, käme die Aussage: „Pipi machen darf er doch im öffentlichen Bereich“. Seitdem er die Hundebesitzer darauf anspreche, käme es in letzter Zeit immerhin seltener vor, dass er Hundekot findet. „Aber Hundeurin scheint etwas zu sein, das nicht als so schlimm angesehen wird“, sagt er.

Die Gemeinde Wachtberg hat festgelegt, welche Flächen als öffentlich gelten. Dort haben die Tierhalter dafür zu sorgen, dass ihre Tiere keine Verunreinigungen hinterlassen. Dasselbe gelte auch für Privatbesitz, wie Pressesprecherin Margrit Märtens sagt: „Kirchengelände ist Privatbesitz und generell sollte kein Hund auf privatem Grund Dritter sein Geschäft verrichten.“ Auch auf landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen, Weiden und Äckern, störe Hundekot. Landwirtschaftliche Flächen dienten der Produktion von Nahrungsmitteln. Hundekot sei stark mit Bakterien belastet und stelle eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar.

Zudem gilt in Wachtberg die Anleinpflicht für Hunde. „Es erfolgen regelmäßig, eigentlich laufend, Kontrollen“, sagt Märtens. Leider würden die Übeltäter nur selten „in flagranti“ ertappt.

Andreas Osinski von BonnOrange sagt zu den Regeln, die Hundehalter einzuhalten haben: „In Bonn gilt die Anleinpflicht. Die Halter haben es also selbst in der Hand, können ihre Hunde dementsprechend lenken und dort koten oder urinieren lassen, wo es akzeptabel ist.“ Auf Gehwegen müsse der Kot durch die Hundebesitzer selbst mit Hundekotbeuteln entfernt werden. Falls dies nicht geschehe, kümmere sich BonnOrange darum. Nach der Wiedereinführung der Hundekotbeutel beim Amt für Stadtgrün, die 2015 zunächst aus Kostengründen abgeschafft wurden, könne man wieder eine Abnahme der Verkotung der Straßen und Gehwege feststellen, so Osinski.

Die Stadt Bonn sieht ebenfalls vor, dass Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen zu vermeiden und ansonsten zu entfernen sind. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro, auf Kinderspielplätzen ist der Mindestsatz bei 100 Euro angesetzt. Markus Schmitz vom Presseamt der Stadt Bonn erklärt: „Bei Verunreinigung eines Kinderspielplatzes muss zudem immer eine Anzeige aufgenommen und an die Bußgeldstelle übersandt werden. Hierdurch fallen immer zusätzlich Gebühren und Auslagen an.“

Auch im Wiederholungsfall könne das Bußgeld höher ausfallen. Ob Halter den Hundekot entfernen, kontrolliert der Stadtordnungsdienst während seiner Streifen im Stadtgebiet. Dabei gehen die Mitarbeiter auch anderen Tätigkeiten nach. Es gebe kein spezielles Personal, das nur kontrolliert. Wie hoch die Personalkosten seien, lasse sich nicht sagen.

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