Alternative Energie Wohin mit den Windrädern in Bornheim?

Bornheim · Gutachter definieren Flächen für Windrad-Anlagen in Bornheim – auch auf dem umstrittenen Ville-Hang. Am Mittwoch, 29. Januar, beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit den Ausführungen eines Planungsbüros dazu.

 Mit dem Thema Windräder beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner nächsten Sitzung. 

Mit dem Thema Windräder beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner nächsten Sitzung. 

Foto: dpa/Carsten Rehder

Kann der Bornheimer Ville-Rücken von Windrädern freigehalten werden? Was sich viele Anwohner, Naturschützer und Kommunalpolitiker wünschen, könnte sich als schwierig gestalten. Das geht aus den Ausführungen eines externen Planungsbüros hervor, mit denen sich die Kommunalpolitiker in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 29. Januar, beschäftigen werden.

Wie berichtet, hatte der Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Gutachter beauftragt, das gesamte Stadtgebiet in Bezug auf die Aufstellung von Windrädern zur Energieerzeugung unter die Lupe zu nehmen. Nun liegen erste Ergebnisse vor. Aber der Reihe nach.

■ Der Anlass: Wie berichtet, gibt es von Energieerzeugungsunternehmen mehr und weniger konkrete Pläne, Windräder auf dem Ville-Rücken bei Rösberg, Hemmerich und Waldorf aufzustellen. Infolgedessen stellte sich heraus, dass die sogenannte Konzentrationszone für Windenergie zwischen Bornheim und Sechtem das nicht verhindern kann. Nach Ansicht von Juristen erfüllt der von der Stadt 2011/12 abgesteckte Bereich nicht die Anforderung, um Windräder an anderen Stellen im Stadtgebiet zu untersagen.

Das hat laut den Rechtsanwälten mit der dort aktuell geltenden Höhenbegrenzung für Anlagen von 150 Meter sowie Verfahrensfehlern bei der Ausweisung zu tun. Um einen Wildwuchs von Windrädern zu verhindern, sollen nun eine oder mehrere neue, rechtssichere Konzentrationszonen ausgewiesen werden. Davor ist aber eine sogenannte Potenzialflächenanalyse notwendig. Sprich: Experten betrachten das gesamte Stadtgebiet und schauen, wo Windräder überhaupt theoretisch möglich sind.

■ Die Kriterien: Das Bornheimer Stadtgebiet ist etwa 83 Quadratkilometer groß. Wie aus den Ausführungen der Gutachter hervorgeht, kommen aktuell rund 7,5 Quadratkilometer der Bornheimer Fläche (rund neun Prozent) als theoretische Flächen für Windräder infrage. Wie den bereits öffentlichen Unterlagen für die Ausschusssitzung weiter zu entnehmen ist, sind darunter auch Flächen auf dem Ville-Rücken. Welche das konkret sind, wird allerdings nicht angegeben.

Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf GA-Anfrage sagte, würden in der Ausschusssitzung Karten vorgestellt. Ebenso seien die Gutachter anwesend, um diese zu erläutern. Für die Analyse der Flächen haben die Gutachter sogenannte harte und weiche Ausschlusskriterien angelegt. Harte Kriterien sind rechtliche oder faktische Gründe, die den Bau von Windrädern in einem bestimmten Bereich verhindern. In diesem Fall spricht man von harten Tabuzonen. Darunter fallen Wohngebiete, Gewerbegebiete, Straßen, Schienen, Flüsse und Seen oder festgesetzte Naturschutzgebiete.

In weichen Tabuzonen, mit weichen Ausschlusskriterien als Grundlage, sind Windräder theoretisch möglich, allerdings greifen hier Gründe, die aus Sicht der Stadt gegen die Aufstellung sprechen. Weiche Tabuzonen sind etwa bestimmte Abstände zu Wohngebieten, Aussiedlerhöfen oder Verkehrsflächen sowie Waldgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Während harte Tabuzonen nicht antastbar sind, müsste die Stadt bei weichen Tabuzonen im Konfliktfall mit einem Energieerzeuger sehr gut begründen, warum dort keine Windräder stehen sollen. Die Gutachter selbst führen aus, dass sich möglicherweise weitere Flächen auf dem Ville-Hang über weitere weiche Kriterien vor Windrädern schützen lassen.

■ Was nun passiert: Laut Henseler werden sich Verwaltung und Politik mit den Ausführungen der Gutachter beschäftigen. Womöglich könnten weitere Ausschlusskriterien definiert werden, meinte er. Aus Henselers Sicht bieten sich für Windräder Flächen an, die durch Hochspannungsleitungen, Bahnschienen oder Straßen bereits vorbelastet sind – womit er auf die alte Konzentrationszone anspielte. Letztlich sei es Ziel, der Windenergie ausreichendes Potenzial zur Verfügung zu stellen, so Henseler. Dabei gehe es um einen bestimmten Flächenanteil im Verhältnis zur Gesamtfläche der Stadt. Es gebe aber noch keine Rechtsprechung zu diesem Verhältnis, an der man sich orientieren könne, sagte er weiter. Wichtig sei, dass die Debatte um Windenergie in Bornheim sachlich und nicht emotional geführt werde.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschäftigt sich am Mittwoch, 29. Januar, mit der Windenergie. Die Sitzung im Ratssaal beginnt um 18 Uhr.

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