Waffe im Nachttisch: Bad Honnefer muss neun Monate hinter Gitter

Für neun Monate schickt Amtsrichter Ulrich Feyerabend einen 41-jährigen Kosovaren aus Bad Honnef hinter Gitter, der nach eigenen Angaben als selbstständiger Autovermieter tätig ist - und als Kopfgeldjäger.

Königswinter. Für neun Monate schickt Amtsrichter Ulrich Feyerabend einen 41-jährigen Kosovaren aus Bad Honnef hinter Gitter, der nach eigenen Angaben als selbstständiger Autovermieter tätig ist - und als Kopfgeldjäger. Er suche Personen für die Polizei in Albanien, Kosovo und Serbien sowie für den amerikanischen Geheimdienst CIA. Die Gründe für die Strafe: unerlaubter Waffenbesitz und eine falsche eidesstattliche Versicherung.

Mit seinem Urteil ging der Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus: Die hatte lediglich sechs Monate Freiheitsstrafe gefordert, und die zur Bewährung ausgesetzt. Der Besuch eines Gerichtsvollziehers hatte die Angelegenheit ins Rollen gebracht.

Der hatte bei dem verschuldeten Angeklagten im vergangenen Oktober ein Waffenholster bemerkt und deshalb die Polizei zur Unterstützung angefordert. Vorwurf eins: Der Angeklagte gab offiziell an, er habe kein Bargeld, die Polizei fand bei einer Durchsuchung jedoch 450 Euro in seiner Hosentasche - falsche eidesstattliche Versicherung.

Vorwurf zwei: Im Nachttisch des Angeklagten fanden die Beamten eine halbautomatische Schusswaffe, und drei Schuss Munition zu der Browning entdeckten sie im Keller in einem Schrank. Einen Waffenschein oder einen Waffennachweis hatte der Angeklagte jedoch nicht. Auch nicht für die Gaspistole im Handschuhfach seines Autos, für die er einen sogenannten kleinen Waffenschein gebraucht hätte.

Lang las sich das Vorstrafenregister des Angeklagten: Von Fahren ohne Führerschein über gemeinschaftlichen Diebstahl und Unterschlagung bis zu versuchter Erpressung und Bedrohung reichte es.

Sieben Jahre lang allerdings blieb es ruhig um den verheirateten Vater dreier Kinder. Was nicht weiter verwunderlich sei, stellte Richter Feyerabend fest: In dieser Zeit habe sich der Angeklagte gar nicht in Deutschland aufgehalten.

Der Verstoß gegen das Waffengesetz mache eine Mindeststrafe von einem halben Jahr erforderlich, erläuterte der Richter sein Urteil. Zur Bewährung setze er sie nicht aus, denn es gebe bislang keinen Hinweis, "dass das, was Polizei und Justiz machen, bei Ihnen Eindruck hinterlässt".

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