Wasserschutz soll nach Unfall auf Wahnbachtalstraße besser werden

Seifen-Laster durfte offenbar den Weg durchs sensible Gebiet nehmen

Wasserschutz soll nach Unfall auf Wahnbachtalstraße besser werden
Foto: Axel Vogel

Rhein-Sieg-Kreis. Handelte es sich um Gefahrgut oder nicht? Das ist die entscheidende Frage nach dem Unfall auf der Wahnbachtalstraße in Neunkirchen-Seelscheid, bei dem am Samstag ein Laster im Wasserschutzgebiet tonnenweise Seifen verloren hat. Und sie kann immer noch nicht endgültig beantwortet werden.

Wie Kreissprecherin Katja Lorenzini näher erläutert, ist der Transport von Gefahrgut auf der Wahnbachtalstraße (im betroffenen Stück die L 189) gemäß der Allgemeinverfügung zur Beförderung von gefährlichen Gütern verboten.

Nach der ersten Einschätzung eines Mitarbeiters der Unteren Wasserbehörde, der nach dem Unfall auch vor Ort war, habe es sich bei der Seifenladung jedoch nicht um einen Gefahrguttransport gehandelt, zumal sogenanntes Stückgut vorlag: Weichspüler und Spüli in Flaschen sowie Spülmaschinen-Tabs in Kartons.

Fotos Bilder vom Unfallort"Es kommt nicht nur auf die Inhaltsstoffe an, sondern auch auf das Gebinde", erklärt Lorenzini und bestätigt damit eine Aussage des Spediteurs.

Nun verbieten die Schilder auf der Wahnbachtalstraße jedoch nicht den Transport von "Gefahrgut", sondern von "wassergefährdenden Stoffen". Und zu denen zählen laut Wasserschutzgebietsverordnung auch Laugen. Wassergefährdende Ladung sei jedoch eine Unterkategorie von Gefahrgut, erläutert Lorenzini weiter.

Sprich: Wenn es sich nicht um Gefahrgut handelt, dann auch nicht um wassergefährdende Stoffe. Und das hieße in der Konsequenz: Der Laster durfte den Weg durch das Wasserschutzgebiet nehmen und auch weitere Stückgut-Transporte sind dort zulässig. "Bestätigen können wir das aber erst, wenn der Polizeibericht vorliegt", räumt die Kreissprecherin ein.

Aus der Polizeibehörde heißt es wiederum: "Die Frage, ob es sich um Gefahrgut handelte oder nicht, wird noch geprüft." Auch zu den Ursachen des Unfalls gebe es noch keine Erkenntnisse, so Polizeisprecher Eckhard Gieseler.

Wer Gefahrgut da transportiere, wo er nicht dürfe, dem drohe ein Bußgeld. Wenn es dabei aber zu einem Umweltdelikt komme, dann könne ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft die Folge sein. So oder so werden noch weiter Laster durch das sensible Gebiet rollen.

Die Firma Thurn, deren Produkte beim Unfall auf der Straße landeten, ist nicht die einzige, die im Schutzgebiet sitzt. Laut Lorenzini haben mehrere Firmen dort Bestandsrecht, weil sie teils schon vor Entstehen der Talsperre ansässig waren.

Laut Lorenzini laufen jedoch schon länger Gespräche zwischen Kreis und Wahnbachtalsperrenverband über den "Optimierungsbedarf" der geltenden Regelungen.

Den Wegzug der Firma Thurn aus dem Schutzgebiet würden der Kreis sowie laut Bürgermeister Helmut Meng auch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid begrüßen. Auf das dortige Gebiet der Firma Eschbach, das ehemalige Avon-Gelände, möchte die Firma ziehen.

Nach GA-Informationen stagnieren die Pläne jedoch wegen Verhandlungsschwierigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.

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