Überblick Widerspruchsmöglichkeiten der Eltern

Eltern, deren Kinder in Alfter und Umgebung abgelehnt wurden, haben laut Martina Salchow und Michael Raetsch diese Möglichkeiten:

  • Sie können Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Kindes an der Gesamtschule Alfter einlegen. Dieser ist bis Dienstag, 27. März, formlos an die "Gesamtschule Alfter in Gründung" im Rathaus, 53347 Alfter, Am Rathaus 7, zu richten.
  • Auch ein Widerspruch gegen eine eventuell weitere Ablehnung an einer anderen Schule ist möglich. Dieser ist formlos binnen eines Monats bei der betreffenden Schule einzureichen.
  • Bei der Bezirksregierung Köln kann für das abgelehnte Kind ein Antrag auf Zuweisung eines Schulplatzes an einer Gesamtschule in Bonn oder in Bornheim gestellt werden. Die Bezirksregierung kann eine solche Zuweisung vornehmen, "wenn (das schulpflichtige Kind) nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist", so der Wortlaut von § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW. Der Antrag mit dem Betreff "Zuweisung eines Gesamtschulplatzes in Bonn oder Bornheim" ist formlos zu stellen an die Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln. Dies gilt besonders für Kinder mit besonderem Förderbedarf, für die kaum Schulplätze bereitstehen.
  • Auch jetzt noch können sich weitere Eltern dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anschließen, um so den politischen Druck auf die Gemeinde und die Bezirksregierung zu erhöhen. Unter Angabe der Betroffenheit können Alfterer Eltern die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, anschreiben. Aktenzeichen: 10 L 323/12. Sie können sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.

Kontakt: Michael Raetsch, Rufnummer 02222/9299133, E-Mail: RaetschRA@aol.com.

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