Wie das Häufchen eines Dackels zum Kostenberg mutierte

Nach Rechtsstreit zahlen Sankt Augustiner Besitzer des zweckentfremdeten Teppichs nun kräftig drauf

Siegburg. Was mit einem netten Besuch anfing, endete mit einem teuren Streit vor dem Siegburger Amtsgericht - und nur, weil Dackeldame Lucy ihren Verdauungstrakt nicht unter Kontrolle hatte.

Das Malheur geschah am 9. Juni 2000. Da besuchte Lucy mit ihrem Frauchen liebe Freunde in Sankt Augustin. Und während sich die Menschen bei schönen Wetter auf der Terrasse angeregt unterhielten, begab sich die Dackeldame unbemerkt ins Wohnzimmer und erlitt auf dem Teppich der Gastgeber einen heftigen Anfall unaufschiebbarer Darmtätigkeit.

Als ihr Treiben auffiel, war es zu spät. Der gehegte und gepflegte Nepal-Teppich war reichlich verunziert, die Gastgeber verlangten pikiert Erstattung der Säuberungskosten und trugen ihren Bodenbelag in die Reinigung.

Doch ihr Entsetzen war groß, als ihr gutes Stück wieder im Wohnzimmer lag: Die Spuren von Lucys Kontrollverlust waren nicht gänzlich beseitigt, und sie meinten auch einen nach wie vor unangenehmen Geruch wahrzunehmen.

Sie verlangten 2 800 Mark Schadensersatz für den vor zehn Jahren erworbenen, 5 100 Mark teuren Teppich, und Lucys Frauchen schaltete die Versicherung ein. Die aber zahlte nur 1 020 Mark, und die Teppichbesitzer zogen vor das Amtsgericht Siegburg.

Der Richter aber hielt es nach Sichtung der Akte für seine Pflicht, die Parteien erst einmal zu warnen - vor den unverhältnismäßig hohen Kosten eines Prozesses.

Doch vergebens riet er zur außergerichtlichen Einigung, die Teppichbesitzer bestanden auf Klärung, ein Teppichexperte aus Bonn wurde als Gutachter eingeschaltet. Das Ende vom Lied: Nun sehen die Kläger auch noch auf einen Kostenberg.

Denn der Sachverständige kam zu dem Ergebnis: Der Zeitwert des Teppichs beträgt nur noch 2 600 Mark, die Flecken sind nur aus wenigen Zentimetern Entfernung zu sehen, und von Geruch kann gar keine Rede sein. Wertminderung: lediglich 30 Prozent, also 780 Mark.

Da die Kläger von der Versicherung aber sogar 1 020 Mark erhielten, hat sich ihre Klage erledigt und wird vom Richter abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits müssen die Kläger tragen: über 3 200 Mark. (AZ: 8 a C 50/01)

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