Wiederholungstäter wegen Kinderpornos verurteilt

Vater zweier Kinder ist bereits vorbestraft

Wiederholungstäter wegen Kinderpornos verurteilt
Foto: dpa

Rheinbach. (sax) Wegen des unerlaubten Besitzes kinderpornographischen Materials ist am Freitag vor dem Rheinbacher Amtsgericht ein 53-jähriger Postbeamter zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren sowie der Auflage der Zahlung von 3 000 Euro an Terre des Hommes verurteilt worden.

Der Vater zweier Kinder ist bereits vorbestraft. Im Jahr 2006 war bei ihm bei einer Hausdurchsuchung kistenweise Material gefunden worden wie Fotos und Videobänder sowie mehreren hundert Dateien auf dem PC und zwei CDs. 2007 hatte der Strafbefehl auf sechs Monate Freiheitsstrafe mit der Bewährungsauflage der Zahlung von 2 000 Euro an den Kinderschutzbund gelautet.

Bei einer erneuten Durchsuchung am 31. Juli 2008 wurden auf sieben von der Polizei beschlagnahmten CDs wieder mehrere Hundert kinderpornografische Dateien gefunden. Am ersten Verhandlungstag hatte der Verteidiger argumentiert, sein Mandant habe wegen "jede Menge Plunders" in seinem Arbeitszimmer nicht gewusst, dass sich darunter diese CDs befanden.

Das Material sei "offensichtlich uralt" und möglicherweise bei der ersten Durchsuchung 2006 nicht gefunden worden.

Um dies zu klären, lud Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert den Polizeibeamten, der die Durchsuchung damals vorgenommen hatte. "Wenn diese CDs damals dort gewesen wären, hätte ich die auch mitgenommen", erklärte jetzt der 51-jährige Zeuge. Das Zimmer sei von ihm sehr gründlich durchsucht worden.

Wie Schulte-Bunert sagte, habe er selbst bei seiner gründlichen Durchsicht aller vorliegenden Ausdrucke der beschlagnahmten Dateien darunter keine neueren Datums finden können. "Ich habe nichts gefunden, woran man sehen könnte, dass er sich die Daten nach der letzten Verurteilung beschafft hat", so Schulte-Bunert. Eine Einstellung des Verfahrens sei allerdings undenkbar, weil "allein der Besitz von Kinderpornographie schon strafbar ist".

"Der Angeklagte hätte den Besitz aufgeben müssen, und das hat er nicht gemacht", sagte der Richter. "Sie sind einfach unbelehrbar. Sie sollten sich gerade als Familienvater Gedanken darüber machen, wie solche Dinger gemacht werden."

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