Auf Parkplatz in Spich Wilde Schießerei mit gestohlenen Pistolen

Troisdorf/Bonn · Mitglieder zweier Troisdorfer Gangs stehen demnächst vor dem Bonner Landgericht - eines wegen versuchten Totschlags.

Sie gehören offenbar verfeindeten Troisdorfer Gruppen an, demnächst sitzen sie gemeinsam auf der Anklagebank vor dem Bonner Landgericht. Dort müssen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft jeweils zwei Männer Platz nehmen. Der Grund ist eine wilde Schießerei auf dem Parkplatz eines Baumarktes am 28. März des vergangenen Jahres.

Anscheinend war es zwei Tage zuvor in einer Siegburger Disco zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen den Gruppen gekommen. Die Folge: Einen Tag später soll das spätere Opfer, ein 27-Jähriger, den gleichaltrigen Hauptangeklagten auf der Frankfurter Straße mit einem Kumpel festgehalten und ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben.

Der Streit eskalierte weiter und gipfelte laut Anklage darin, dass der mutmaßliche Haupttäter und sein 32 Jahre alter Bruder - bewaffnet mit gestohlenen Pistolen - die gegnerische Gruppe auf den Baumarkt-Parkplatz lockten. Dort sollen die Brüder gemeinsam im Hinterhalt gewartet und die in zwei Autos erschienenen fünf Männer in die Zange genommen haben.

Als das spätere Opfer mit einer Pistole in der Hand aus einem der Fahrzeuge gestiegen sei, soll der jüngere Bruder hervorgesprungen sein und sein ganzes Magazin auf ihn abgefeuert haben. Vier der neun Schüsse trafen den Mann in Ober- und Unterschenkel sowie in die Hüfte, so die Staatsanwaltschaft. Der Getroffene hatte offenbar noch im Fallen ebenfalls aus seiner Pistole gefeuert, allerdings niemanden getroffen.

Währenddessen soll der 32-Jährige die übrigen Personen in den Autos mit seiner Waffe in Schach gehalten haben. Und nicht nur das: Kurz darauf soll er dem Angeschossenen die Waffe weggenommen und ihm damit drei Mal auf den Kopf geschlagen haben. Außerdem soll er dem 27-Jährigen mit einem Messer in den Oberarm gestochen haben.

Der mutmaßliche Haupttäter wanderte nach dem Vorfall für knapp zwei Monate in Untersuchungshaft, dann wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Den Brüdern wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der 27-jährige Schütze, der dem Kontrahenten zudem den Pistolenlauf in den Mund gehalten haben soll, wurde außerdem wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Der niedergeschossene Kontrahent und einer seiner Freunde müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, weil sie den Hauptangeklagten einen Tag vor der Schießerei gemeinsam verprügelt haben sollen.

Zudem wird dem 27-jährigen Verletzten ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Seine Schussabgabe wertete die Staatsanwaltschaft allerdings als Notwehrhandlung.

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