"Wir können uns nicht erpressen lassen"

Bonner Metropol: Grüne sehen Rechtsstreit gelassen entgegen - Landeskonservator Mainzer nennt Vorgehensweise der Eigentümer unüblich - Städtetag kennt keinen Fall, in dem Ratsmitglieder persönlich haften mussten

"Wir können uns nicht erpressen lassen"
Foto: GA-Archiv

Bonn. Kultur oder Kaufhaus? Zurzeit wird hitzig über die künftige Nutzung des Metropols am Bonner Markt gestritten. Die Eigentümer, die Firma Interboden und der Bonner Klaus Töpfer, haben eine Klage gegen die Stadt angekündigt. Grund ist ein Ratsbeschluss, wonach für den Markt und die angrenzenden Gebäude ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, der eine weitere Ansiedlung von Einzelhandel ausschließt ( der GA berichtete).

"Denkmäler sind zu erhalten und angemessen zu nutzen, dies muss nicht die ursprüngliche Nutzung sein", erklärte dazu Landeskonservator Professor Udo Mainzer. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege sei bisher noch nicht offiziell beteiligt, da noch keine entscheidungsreife Planung für den Umbau des Denkmals vorliege.

Mainzer sagt, der Eigentümer habe ihm aber bereits Pläne gezeigt und außerdem verfolge er als Bonner Bürger die Diskussion um das Metropol. Als "unüblich" bezeichnete er das Vorgehen der Eigentümer, die in einer Bauvoranfrage die Nutzung des Hauses vom Denkmalschutz abgekoppelt hatten: "Normalerweise suchen wir gemeinsam nach einem verträglichen Weg, bevor bei der Stadt ein Antrag gestellt wird. Der jetzige Eigentümer wollte sich bei uns eine fertige Planung absegnen lassen", sagte Mainzer.

Vor 20 Jahren seien eine Menge öffentlicher Gelder ins Metropol geflossen, "und das nur, weil wir es für ein wichtiges Denkmal halten". Von diesem gelte es nun Schaden abzuwenden. "Eine Geschäftsnutzung hätte das Denkmal weitestgehend zerstört", sagte Mainzer. Er sieht den Beschluss des Rates, einen Bebauungsplan aufzustellen, mit Blick auf den Denkmalschutz positiv: "Wir kommen jetzt in ein geordnetes Verfahren. Jede Polemik, egal von welcher Seite, ist fehl am Platz."

Interboden-Geschäftsführer Vanja Schneider sagte zum Vorgehen der Eigentümer: "Wir wollten den Prozess vereinfachen." Eine verbindliche Zusage für die Nutzung helfe bei Gesprächen mit potenziellen Mietern. Interboden hat inzwischen die Entwürfe für den Umbau des Hause mehrfach modifiziert und Anregungen des dem Landeskonservator untergeordneten städtischen Denkmalpflegers berücksichtigt.

Die Bonner CDU, die im Rat eine erneute juristische Prüfung beantragt hatte, sieht sich durch die Klageandrohung der Eigentümer bestätigt und bezeichnete den Beschluss der Ampel-Koalition als "Schnellschuss". Es bestehe nun die Gefahr, dass über die Zukunft des Metropols vor Gericht entschieden werde.

Klaus Töpfer, Mitgesellschafter der Metropol Immobilienmanagementgesellschaft und Eigentümer des benachbarten Geschäftshauses, hatte angekündigt, er wolle Kommunalpolitiker persönlich haftbar machen, sollten sie ihren Ratsbeschluss nicht zurücknehmen. Dazu sagte Rechtsdezernent Volker Kregel am Donnerstag dem GA, zunächst könne nur die Stadt verklagt werden. Es gebe keine klare Rechtsprechung zur Frage, ob man Ratsmitglieder haftbar machen könne.

Zudem habe es in der Ratssitzung keine namentliche Abstimmung gegeben, so dass die Ratsmitglieder, die für die Aufstellung des Bebauungsplanes gestimmt haben, nicht namentlich erfasst seien. Dem Deutschen Städtetag ist nach Auskunft der Pressestelle bisher kein Fall bekannt, in dem Stadtverordnete verklagt und persönlich für ihre Entscheidung haftbar gemacht wurden.

Rolf Beu, Ratsherr der Grünen und Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Denkmalschutz, sagte am Donnerstag: "Wir sehen für alle anderen Gebäude am Markt durch den Ratsbeschluss keinerlei Auswirkungen. Einem Rechtsstreit mit Herrn Töpfer und der Firma Interboden sehen wir gelassen entgegen", so Beu. "Wir können uns als Stadtverordnete nicht erpressen lassen und sehen keinerlei Notwendigkeit, den Ratsbeschluss aufzuheben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort