Witwen-Mörder von Dreisel rechtskräftig verurteilt

Bundesgerichtshof hat die von der Verteidigung eingelegte Revision abgewiesen

Witwen-Mörder von Dreisel rechtskräftig verurteilt
Foto: dpa

Rhein-Sieg-Kreis. (jeo) Endgültig abgeschlossen ist der Prozess um den Mord an einer 72 Jahre alten Witwe in Windeck-Dreisel. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die von der Verteidigung eingelegte Revision gegen das Urteil des Bonner Landgerichts abgewiesen.

Im Juli dieses Jahres hatte die Schwurgerichtskammer den 52 Jahre alten Ralf K. (Name geändert) wegen Mordes und räuberischen Diebstahls mit Todesfolge zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 20. Januar war der Täter in das Haus seiner Nachbarin eingebrochen, um an Geld zu gelangen.

Ihm stand das Wasser bis zum Hals: Nachdem sich ein wahrer Schuldenberg angehäuft hatte, drohte ihm nun auch noch die Wohnung gekündigt zu werden. Doch die Nachbarin entdeckte und erkannte den gelernten Gas- und Wasserinstallateur, der in ihrem Haus Jahre zuvor einen Heizungskessel eingebaut hatte. Es kam zu einem Gerangel.

Der Mann setzte sich auf die 72-Jährige, nahm ein Sofakissen und drückte es auf Gesicht und Oberkörper der Witwe. Das Opfer starb an den Folgen. Der anschließende Versuch, bei einer Bank in Schladern Geld mit der EC-Karte der Getöteten anzuheben, schlug fehl. Das Opfer wurde erst nach zwei Tagen gefunden. Der Täter konnte am 5. Februar unter anderem dank der Videoaufzeichnungen in der Bankfiliale festgenommen werden.

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