Zeuge übergibt Verdächtigen der Polizei

Drei Tankstellen-Überfälle in Bonn scheinen aufgeklärt - Haftbefehl gegen 22-Jährigen erlassen

  Im Dezember,  dann noch einmal im Januar wird diese Tankstelle an der Ellesdorfer Straße überfallen.

Im Dezember, dann noch einmal im Januar wird diese Tankstelle an der Ellesdorfer Straße überfallen.

Foto: Lannert

Bonn. In Untersuchungshaft hat nun ein 22-Jähriger Gelegenheit, über drei Raubüberfälle nachzudenken, für die ihn die Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft ziehen will. Gegen 1 Uhr nachts am Mittwoch vergangener Woche bezichtigte ein Anrufer bei der Polizei den Verdächtigen als Verkäufer möglicherweise gestohlener Telefonkarten.

Praktischerweise hielt er ihn bis zum Eintreffen eines Streifenwagens gleich fest. Eine Überprüfung förderte unter anderem zu Tage, dass der 22-Jährige eine Telefonkarte nutzte, die aus einem Tankstellenüberfall stammt, ebenso wie die Karten, mit denen er augenscheinlich Handel betrieb. Der Verdächtige ist den Behörden als Drogenkonsument bekannt, Eigentumsdelikte wurden ihm ebenfalls schon zur Last gelegt.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei kommt er als Täter bei folgenden Überfällen infrage: Am 4. Dezember 2003 erpresst ein Maskierter durch Vorhalt einer Schusswaffe vom Kassierer in der Tankstelle in der Ellesdorfer Straße in Bad Godesberg mehrere hundert Euro.

Die gleiche Vorgehensweise, der selbe Tatort, Tankstelle in der Ellesdorfer Straße, 12. Januar: Der Maskierte bedroht die Angestellten mit der Waffe, und lässt sich mehrere hundert Euro und Telefonkarten aushändigen. Nur zwei Tage später, am 14. Januar, droht der Maskierte in der DEA-Tankstelle in der Endenicher Straße mit der Schusswaffe und verlangt die Tageseinnahmen.

Mit mehreren hundert Euro und Telefonkarten flieht er in Richtung Karlstraße. In allen drei Fällen hat der von den Zeugen beschriebene Täter große Ähnlichkeit mit dem Festgenommenen. Auch ein auffälliges blaues Halstuch und eine dunkelfarbene Mütze, die bei ihm gefunden wurden, waren zuvor von Zeugen beschrieben worden.

Anhaltspunkte, die den jungen Mann bewogen haben könnten, die Ausführung der Überfälle einzuräumen. Den Haftrichter haben sie jedenfalls bewogen, auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft Haftbefehl zu erlassen.

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