Ehemalige Erzieherinnen angeklagt Zwei Freisprüche im Prozess um Misshandlungen in Kita Antweiler

KREIS AHRWEILER · Im Koblenzer Prozess gegen vier ehemalige Erzieherinnen wegen mutmaßlicher Misshandlungen kleiner Kinder gibt es erste Urteile: Das Landgericht hat zwei der Frauen freigesprochen.

Die Vorwürfe der Anklage ließen sich bei ihnen nicht beweisen, somit sei es kein Freispruch erster Klasse, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock am Mittwoch nach Angaben von Gerichtssprecherin Claudia Göbel. Sie ergänzte: „Daher gilt hier der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“.“ Bock hatte den beiden freigesprochenen Frauen bereits im Mai die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage angeboten - das hatten sie jedoch abgelehnt. Die Urteile gegen die anderen beiden Frauen könnten am 16. August fallen.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei der Ex-Erzieherinnen vorgehalten, 2012 und 2013 in der Kita in Antweiler im Kreis Ahrweiler ihre kleinen Schützlinge immer wieder gequält, gefesselt, geschlagen und eingesperrt zu haben. Die vierte Frau habe die Taten nicht verhindert. Sie gehört laut Göbel zu den beiden Angeklagten, die weiterhin vor Gericht stehen.

Im Fall der beiden ersten Urteile hatten laut der Gerichtssprecherin sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert. Eine aussagepsychologische Sachverständige hatte an einem früheren Verhandlungstag gesagt, Kinder hätten sich als Zeugen möglicherweise nicht mehr an eigene Erlebnisse, sondern an spätere Befragungen zu den Vorwürfen erinnert.

Im Gegensatz zu den beiden freigesprochenen Frauen gibt es bei den zwei anderen Angeklagten auch erwachsene Zeugen. Diese haben laut Göbel von mutmaßlichen Misshandlungen berichtet. Der Prozess hatte am 8. Mai begonnen - erst fünf Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe.

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