Zwei Jahre Haft nach Raub in Niederzissen

Dass geständige Täter nicht immer die Wahrheit sagen, war am Donnerstag beim Ahrweiler Schöffengericht zu erleben.

Ahrweiler. Dass geständige Täter nicht immer die Wahrheit sagen, war am Donnerstag beim Ahrweiler Schöffengericht zu erleben. Der 22-jährige Angeklagte aus Kürrenberg bei Mayen hatte zwar zugegeben, den Inhaber eines Supermarktes in Niederzissen am Abend des 30. Oktober vergangenen Jahres vor der örtlichen Volksbank abgepasst zu haben, um ihm die Tasche mit den Tageseinnahmen zu entreißen.

Doch in der Hoffnung, mit einer geringeren Strafe davon zu kommen, hatte er es bei seinen Angaben zu wesentlichen Details mit der Wahrheit offensichtlich nicht allzu genau genommen. Doch die Rechnung hatte er ohne die Staatsanwaltschaft gemacht.

An jenem 30. Oktober hatte der Marktchef die beiden in einem Jutebeutel transportierten Geldbomben wie jeden Tag in den Nachttresor der Bank einwerfen wollen. Diesmal jedoch waren die Kassetten in den Fängen eines maskierten Verbrechers gelandet, der mit 15 500 Euro unerkannt hatte entkommen können. Dass der Mann dennoch ins Visier der Polizei geraten war, ist einem Zufall zu verdanken.

So hatte die Kripo Mayen einen Dieb dingfest gemacht, der zumindest indirekt auch in den Überfall in Niederzissen verwickelt war. Denn ursprünglich war geplant, dass er die Tat gemeinsam mit dem Angeklagten hätte begehen sollen. Doch am Tag des Überfalls hatte den Komplizen offensichtlich der Mut verlassen und er war abgesprungen. Dass ihm der Angeklagte nach dem geglückten Coup 500 Euro zugesteckt hatte, hatte ihn nicht davon abgehalten, den 22-Jährigen bei der Polizei zu verpfeifen.

Der hatte die ihm vorgeworfene Tat gestanden. Als Motiv hatte der 22-Jährige, der zum Zeitpunkt der Tat arbeitslos war, seine Spielsucht angeführt. "Von dem erbeuteten Geld habe ich etwa 12 000 Euro verzockt", behauptete er vor Gericht. Bis vor ein paar Jahren habe er nahezu das gesamte Arbeitslosengeld in die Spielhalle getragen.

Erst seit er mit seiner Lebensgefährtin eine Familie gründete, habe er das Problem unter Kontrolle. Die angebliche Spielsucht nahm Oberstaatsanwalt Peter Schmickler dem Angeklagten ebenso wenig ab wie die Behauptung, er habe bei dem Überfall keinerlei Gewalt angewendet. So habe er den Marktinhaber lediglich "zufällig angerempelt", bevor er die Tasche mit den Geldkassetten an sich genommen habe.

Das Opfer hatte im Vorfeld des Verfahrens allerdings immer wieder ausgesagt, dass der Angeklagte sich ihm von hinten genähert, seinen rechten Arm gegriffen und nach hinten gezogen habe. Dann habe er ihm mit der anderen Hand die Tasche entrissen. Da der Angeklagte dennoch auf seiner Version beharrte, beantragte die Staatsanwaltschaft, den Marktchef nach Ahrweiler kommen zu lassen. Als der 66-Jährige dem Gericht die Sekunden des Überfalls so schilderte, wie er sie zuvor bereits mehrfach zu Protokoll gegeben hatte, galten die Angaben des 22-Jährigen endgültig als widerlegt.

Somit verurteilte ihn das Gericht wegen Raubes zu einer zweijährigen Haftstrafe.

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