ANZEIGE Was passiert, wenn der Ehemann stirbt? Sieben Fragen und Antworten zur Witwenrente

Was passiert mit den Rentenansprüchen des Mannes, wenn er vor seiner Ehefrau stirbt? Das sind die wichtigsten Fakten rund um die Hinterbliebenenrente für Witwen. Erfahren Sie, welche Formen der finanziellen Absicherung es noch gibt.

Was passiert, wenn der Ehemann stirbt?: Sieben Fragen und Antworten zur Witwenrente
Foto: sparkasse.de

Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente?

Was passiert, wenn der Ehemann stirbt?: Sieben Fragen und Antworten zur Witwenrente
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  • Sie waren mit dem oder der Verstorbenen bis zu seinem/ihrem Tod verheiratet oder haben mit ihm/ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt. Ob Sie tatsächlich zusammengelebt haben, spielt keine Rolle.
  • Ihr Partner hat vor dem Tod bereits eine Rente bezogen oder war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
  • Sie waren mindestens ein Jahr lang verheiratet oder können beweisen, dass Sie nicht allein wegen der Witwenrente geheiratet haben.
  • Sie haben sich während Ihrer Ehe nicht für das Rentensplitting entschieden. (Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Teilen unter beiden Partnern aufgeteilt und der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entfällt.)
  • Sie heiraten nicht erneut.

Gilt für mich das alte oder das neue Recht?

  • Frauen, deren Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.
  • Frauen, deren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist und bei denen einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
  • Das neue Recht gilt für:
  • Frauen, die nach 2002 geheiratet haben.
  • Frauen, die vor 2002 geheiratet haben, die aber genau wie ihr Partner ab dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Große oder kleine Witwenrente: Worauf haben Sie Anspruch?

Was passiert, wenn der Ehemann stirbt?: Sieben Fragen und Antworten zur Witwenrente
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  • Sie sind erwerbsgemindert beziehungsweise seit dem 31. Dezember 2000 ununterbrochen berufs- oder erwerbsunfähig.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren.
  • Sie sorgen für Ihr behindertes Kind.
  • Erfüllen Sie keines der Kriterien, erhalten Sie die kleine Witwenrente.
  • Die Altersgrenze für den Bezug der großen Witwenrente steigt stufenweise auf 47 Jahre (parallel zur Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre).

Wie hoch ist die große Witwenrente?

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Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Wie kann ich die Witwenrente beantragen?

Welche anderen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung habe ich?