ANZEIGE Was passiert, wenn der Ehemann stirbt? Sieben Fragen und Antworten zur Witwenrente
Was passiert mit den Rentenansprüchen des Mannes, wenn er vor seiner Ehefrau stirbt? Das sind die wichtigsten Fakten rund um die Hinterbliebenenrente für Witwen. Erfahren Sie, welche Formen der finanziellen Absicherung es noch gibt.
Statistisch betrachtet werden auch in den kommenden Rentnergenerationen Frauen länger leben als ihre Ehemänner. Frauen haben laut Statistischem Bundesamt altersübergreifend eine um mehrere Jahre höhere Lebenserwartung. Wie steht es um die finanzielle Absicherung von Frauen, die verwitwen? Hier die Antworten zu sieben häufig gestellten Fragen rund um Witwenrente und Co.
Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente?
Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner in den meisten Fällen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente wird auch – je nachdem, wer sie bezieht – Witwenrente oder Witwerrente genannt.
Damit Sie als hinterbliebene Frau Witwenrente erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie waren mit dem oder der Verstorbenen bis zu seinem/ihrem Tod verheiratet oder haben mit ihm/ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt. Ob Sie tatsächlich zusammengelebt haben, spielt keine Rolle.
- Ihr Partner hat vor dem Tod bereits eine Rente bezogen oder war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
- Sie waren mindestens ein Jahr lang verheiratet oder können beweisen, dass Sie nicht allein wegen der Witwenrente geheiratet haben.
- Sie haben sich während Ihrer Ehe nicht für das Rentensplitting entschieden. (Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Teilen unter beiden Partnern aufgeteilt und der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entfällt.)
- Sie heiraten nicht erneut.
Gilt für mich das alte oder das neue Recht?
Anfang 2002 wurde das Recht für die Hinterbliebenenrenten reformiert. Für die meisten Hinterbliebenen werden aus Vertrauensschutzgründen aber nach wie vor die alten Regelungen angewandt.
Das alte Recht gilt für:
- Frauen, deren Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.
- Frauen, deren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist und bei denen einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
- Das neue Recht gilt für:
- Frauen, die nach 2002 geheiratet haben.
- Frauen, die vor 2002 geheiratet haben, die aber genau wie ihr Partner ab dem 1. Januar 1962 geboren sind.
Große oder kleine Witwenrente: Worauf haben Sie Anspruch?
Sie wissen nun, ob für Sie das alte oder das neue Recht gilt? Dann wäre im nächsten Schritt zu klären, ob Sie Anspruch auf die große oder die kleine Witwenrente haben.
Wenn für Sie mindestens eines dieser Kriterien zutrifft, erhalten Sie die große Witwenrente:
Sie haben die im Todesjahr Ihres Partners jeweils geltende Altersgrenze erreicht.
- Sie sind erwerbsgemindert beziehungsweise seit dem 31. Dezember 2000 ununterbrochen berufs- oder erwerbsunfähig.
- Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren.
- Sie sorgen für Ihr behindertes Kind.
- Erfüllen Sie keines der Kriterien, erhalten Sie die kleine Witwenrente.
- Die Altersgrenze für den Bezug der großen Witwenrente steigt stufenweise auf 47 Jahre (parallel zur Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre).
Wie hoch ist die große Witwenrente?
Mit der großen Witwenrente nach altem Recht erhalten Sie 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Partners. Wenn Sie nicht erneut heiraten, bleibt dieser Anspruch bis zu Ihrem eigenen Tod bestehen.
Nach neuem Recht erhalten Sie nur noch 55 Prozent, dafür werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für das erste Kind erhalten Sie einen Zuschlag von rund 60 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind etwa 30 Euro. Auch diese Rente wird zeitlich unbefristet gezahlt, sofern Sie nicht erneut heiraten.
Wie hoch ist die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente nach altem Recht beläuft sich auf 25 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Partners. Heiraten Sie nicht erneut, wird die Zahlung unbefristet geleistet. Kinderzuschläge gibt es nicht.
Nach neuem Recht liegt die kleine Witwenrente auch bei 25 Prozent, allerdings wird sie nur noch 24 Monate gezahlt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Wie kann ich die Witwenrente beantragen?
Die Antragsformulare finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die ausgefüllten Formulare per Post zurückschicken oder in einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung abgeben. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Welche anderen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung habe ich?
Stirbt der Partner in jungen Jahren, sind die Rentenansprüche – egal welcher Art – gering. Eine Risikolebensversicherung sorgt bei jüngeren Paaren, selbst bei jenen ohne Trauschein, für Sicherheit: Sie schützt den Partner ab dem ersten Beitragsmonat.
„Während man mit der Kapitallebensversicherung die Familie absichert und zusätzlich eine Altersvorsorge aufbaut, dient die Risikolebensversicherung allein dem Schutz der Angehörigen. Deshalb ist sie auch günstiger“, erklärt Stefanie Reimers vom Verband öffentlicher Versicherer den Unterschied. „Die Risikolebensversicherung eignet sich jedoch nicht nur für junge Menschen. Eine Absicherung kann bis ins hohe Alter sinnvoll sein.“
Der wichtigste Rat für alle Frauen, die noch ein paar Jahre bis zu ihrem eigenen Renteneintritt haben, lautet aber: Machen Sie Ihren Lebensstandard im Alter nicht vom Verdienst oder der Rente Ihres Partners abhängig. Sondern sorgen Sie selbst vor!
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