ANZEIGE Vorsorge Vorkehrungen für den letzten Gang

Eine Bestattungsvorsorge ist verantwortungsvoll und fürsorglich gegenüber den Angehörigen.

Zu Lebzeiten kann man wichtige Details der eigenen Beerdigung, die einem am Herzen liegen, selbst regeln.

Zu Lebzeiten kann man wichtige Details der eigenen Beerdigung, die einem am Herzen liegen, selbst regeln.

Foto: Getty Images/iStockphoto/kzenon

Wer sich mit der Planung, Organisation und Finanzierung der eigenen Beerdigung rechtzeitig beschäftigt und im günstigsten Fall auch schon einen Bestatter dafür ausgewählt hat, erreicht damit vor allem zwei Dinge: Die Beerdigung wird so ablaufen, wie man es sich selbst wünscht – und den Angehörigen wird die Last der Organisation der Beerdigung abgenommen. Die Hinterbliebenen können sich in dieser Ausnahmesituation dann vornehmlich ihrer Trauer hingeben – alles weitere erledigt der vom Verstorbenen zuvor selbst ausgewählte Bestatter, mit dem die Dinge vorab besprochen, geklärt und geregelt werden.

Zuerst aber sollte man sich einen Eindruck von den anfallenden Ausgaben verschaffen: Das sind zunächst einmal die Kosten für den Bestattungsunternehmer, für die Erledigung von Formalitäten, das Waschen, Einkleiden und Überführen der Leiche und den Kauf des Sarges.

Nicht zu vernachlässigen sind auch kommunale Abgaben wie Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren. Hinzu kommen private Kosten für Trauerkleidung, Todesanzeige, Totenbriefe, Blumen beziehungsweise Kränze und die Bewirtung nach der Beisetzung. Und nach der Beerdigung fallen Kosten für Grabpflege und eventuell für einen Grabstein an.

Hat man dann eine Vorstellung von den Kosten oder sogar bereits ein passendes Angebot des gewählten Bestatters, kommen mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung in Betracht. Sterbegeldversicherungen über Versicherer sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4000 und 10 000 Euro. Fast alle Lebensversicherer haben solche Policen im Angebot. Die Prämien sind zwar, auf den Monat gesehen, recht gering, die Auszahlungen aber auch nicht gerade hoch.

Im Rentenalter oder kurz davor sollte keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. Je älter also jemand ist, desto höher ist dieses Sterblichkeitsrisiko – und damit der Beitrag. Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen, als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Die Absicherung über Sterbekassen kann zwar bessere Renditechancen enthalten, aber ein Schutz im Fall der Insolvenz wie bei Versicherern besteht bei Sterbekassen nicht.

Es kann sinnvoll sein, einen bestimmten Betrag Monat für Monat anzusparen und auf ein Geldmarkt-, Festgeld- oder einen Banksparplan einzuzahlen. So sorgt man mit kleinen Raten über einen längeren Zeitraum vor und legt das Geld gezielt beiseite. Die Hinterbliebenen wissen dann genau, welches Geld sie nach Wunsch des Verstorbenen für die Bestattung verwenden können. Allerdings liegen die Zinsen für solche Anlagen momentan oft unter der Inflationsrate. Wichtig ist es, vor Abschluss eines solchen Anlagevertrags einen Blick auf die Kündigungsmöglichkeiten zu werfen, wenn das Geld kurzfristig benötigt wird. Es sollte geprüft werden, ob bei langer Laufzeit des Vertrags ein Zugriff mit eventuellen Zinsabschlägen jederzeit möglich ist. Wenn ein solcher Sparplan für die eigene Beerdigung eingerichtet wird, sollte das schriftlich festgehalten werden und im Todesfall dann gut erreichbar sein.

Bei einem Bestatter kann ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden, in dem auch gleich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten festgehalten werden können. Es wird eine bestimmte Summe für diese Leistungen festgelegt. Wenn das Geld schon zur Verfügung steht, kann sofort eingezahlt werden.

Experten raten: Das Geld keinesfalls auf das Konto des Bestatters einzahlen, auch wenn dieser sagt, es werde sicher angelegt. Das Geld sollte nur auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters das Geld nicht verloren geht. Es kann auch bei der Bank oder Sparkasse ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingerichtet werden, das auf den eigenen Namen für Rechnung eines Dritten – also des Bestattungshauses – läuft.

Außerdem kann mit einer Bestattungsverfügung vorgesorgt werden. Diese kann auch Personen benennen, die nach dem eigenen Tod die eigenen Wünsche umsetzen sollen. Mit entsprechenden Festlegungen wird dann bestimmt, wer zum Zeitpunkt des Todes die Totenfürsorge übernimmt – also das Recht und zugleich die Pflicht, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Totensorgerecht (auch: Totenfürsorgerecht) lässt sich auf die gewünschte Person übertragen – Verwandte, Freunde, aber auch der Bestatter zum Beispiel. Ohne gesonderte Verfügung fällt das Totensorgerecht an die nächsten Verwandten in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. rps

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