Für Hilfsanträge Bundesregierung will Doping-Opfern mehr Zeit geben

Berlin · Opfer des staatlichen Dopings in der DDR sollen ein weiteres Jahr Zeit für Anträge auf staatliche Unterstützung bekommen.

 Opfer des staatlichen Dopings in der DDR sollen ein weiteres Jahr Zeit für Anträge auf staatliche Unterstützung erhalten.

Opfer des staatlichen Dopings in der DDR sollen ein weiteres Jahr Zeit für Anträge auf staatliche Unterstützung erhalten.

Foto: P. Seeger

"Die Bundesregierung hält eine erneute Verlängerung der Antragsfrist für sachgerecht, weil damit sichergestellt werden kann, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können", schreibt das Bundesinnenministerium in einer nun veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. "Die Bundesregierung wird daher eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2019 in die Wege leiten."

Menschen, die als Sportler in der DDR durch staatliches Doping Gesundheitsschäden erlitten haben, können eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 10 500 Euro aus einem staatlichen Fonds beantragen. Die Frist dafür wurde bereits einmal von Mitte 2017 auf Ende 2018 verlängert.

Kinder Geschädigter haben bislang keinen Anspruch auf Unterstützung, wenn ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurde. "Die Bundesregierung sieht derzeit keinen diesbezüglichen politischen Handlungsbedarf, weil bisher keine wissenschaftlichen Belege bekannt sind, dass im Fall der Verabreichung von Dopingsubstanzen vor der Schwangerschaft erhebliche Gesundheitsschäden auf die zweite Generation übertragen werden", erklärte die Bundesregierung dazu.

Im Rahmen des zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes, das seit dem 3. Juli 2016 in Kraft ist, haben laut Bundesregierung inzwischen 806 Menschen Hilfe beantragt. Seit Oktober 2017 liegen die Antragszahlen demnach konstant zwischen 20 und 30 pro Monat.

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