Dopingsperre verkürzt: Sachenbacher-Stehle darf starten

München · Die zweijährige Dopingsperre von Evi Sachenbacher-Stehle ist um eineinhalb Jahre verkürzt worden. Über eine Fortsetzung ihrer Karriere hat die 33-Jährige aber noch nicht entschieden.

 Die Sperre von Evi Sachenbacher-Stehle wurde deutlich reduziert. Foto: Kay Nietfeld

Die Sperre von Evi Sachenbacher-Stehle wurde deutlich reduziert. Foto: Kay Nietfeld

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Ob sie ein Comeback startet, möchte sie "in den nächsten Tagen im Kreis ihrer Familie in Ruhe überlegen", teilte ihr Anwalt Marc Heinkelein mit. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die vom Biathlon-Weltverband IBU verhängte Höchststrafe drastisch reduziert. Damit könnte die 33-Jährige von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Eine Begründung für die Entscheidung gab der CAS zunächst nicht, das komplette Urteil soll nachgereicht werden.

Die Biathletin zeigte sich nach dem Urteil "überglücklich". Nach der drastischen Reduzierung ihrer Dopingsperre möchte sich Evi Sachenbacher-Stehle "bei allen, die an sie geglaubt haben, herzlich bedanken". Das Ergebnis solle nun in Ruhe bewertet und die Öffentlichkeit "demnächst umfassend über weitere Details des Falles" informiert werden, heißt es in der Pressemitteilung. Dass seine Mandantin "bereits seit 3 Monaten zu Unrecht eine Strafe absitzt", erklärte Rechtsanwalt Heinkelein, werde "möglicherweise auch noch juristische Konsequenzen nach sich ziehen".

"Wir empfinden es als wichtig, dass der CAS erkennbar Augenmaß bewiesen hat. Das aus unserer Sicht sehr harte Urteil des Biathlon-Weltverbandes wird damit eindeutig relativiert. Dieser Fall zeigt, dass Athletinnen und Athleten auf eine faire Behandlung durch die schnell und effektiv arbeitende Sportgerichtsbarkeit bauen können", sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB). "Die IBU respektiert die CAS-Entscheidung", erklärte Nicole Resch, Generalsekretärin des Biathlon-Weltverbandes.

Franz Steinle, Präsident des Deutschen Skiverbandes, sieht ein mögliches Comeback der Olympiasiegerin von zwei Seiten. "Wir werden ihr als DSV nach diesem Urteil sicher keine Steine in den Weg legen", sagte der 64-Jährige dem "Münchner Merkur". Sie müsste sich allerdings mit entsprechenden Leistungen für internationale Aufgaben qualifizieren. " Das wird sicherlich nicht von heute auf morgen gehen", meinte Steinle, "Zumal Evi in den vergangenen Monaten bestimmt kein Hochleistungstraining absolviert hat, das für einen Weltcupstart notwendig wäre."

Bei den Winterspielen in Sotschi war bei Sachenbacher-Stehle nach Platz vier im Massenstart die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Bayerin war daraufhin aus dem Olympia-Team ausgeschlossen und später vom Biathlon-Weltverband mit der Höchststrafe von zwei Jahren belegt worden. Erst am 16. Juli fällte das mit unabhängigen Experten besetzte Internationale Hearing Panel der IBU das Urteil. Die lange Zeit bis zum Urteilsspruch hatte nicht nur bei Sachenbacher-Stehle Verwunderung ausgelöst. Gegen die Höchststrafe hatte die Sportlerin aus Reit im Winkl vor dem CAS geklagt.

"Mit seinem Urteil teilt das CAS ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle nicht um eine bewusste Leistungsmanipulation gehandelt hat. Auch wenn zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, gehen wir als DSV nach wie vor von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus. Insofern begrüßen wir das Urteil, weil die nun reduzierte Sperre eine klare und gerechtere Differenzierung bei der Beantwortung der Schuldfrage erkennen lässt", sagte Stefan Schwarzbach, Sprecher des Deutschen Skiverbandes (DSV).

Sachenbacher-Stehle hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers erklärt. "Ich habe das unwissentlich genommen", hatte sie mehrfach betont. Nach dem CAS-Urteil hat die Sportlerin nun alle Optionen. Sie könnte ihre Karriere beenden oder versuchen, die Rückkehr ins Weltcup-Team zu schaffen. Eine Entscheidung darüber wird sie demnächst treffen.

"Die Entscheidung, ob Evi Sachenbacher-Stehle nach Ablauf der Sperre ihre sportliche Karriere fortsetzt, liegt allein bei der Athletin. Eine Wiederaufnahme in das Fördersystem des DSV ist aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels im Biathlon-Team zwar eher unwahrscheinlich. Aber natürlich hätte Evi die Möglichkeit, sich über sportliche Leistungen wieder für internationale Einsätze zu qualifizieren", sagte Schwarzbach.

Die neue Weltcup-Saison der Biathleten beginnt am 30. November im schwedischen Östersund mit der Mixed-Staffel. Vom 3. bis 7. Dezember stehen dann die ersten Einzelrennen auf dem Wettkampfkalender. Für Sachenbacher-Stehle, die während der Sperre nicht an offiziellen Plätzen trainieren durfte, kommen diese Wettkämpfe allerdings viel zu früh. Ein Einstieg im neuen Jahr wäre allerdings möglich.

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