Nach Ausschreitungen von Nizza Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß

Köln · Fünf Tatverdächtige wurden nach den Ausschreitungen von Nizza festgenommen. Drei der Männer befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. In einem weiteren Fall wurde die Haftbeschwerde zurückgewiesen.

1. FC Köln: Drei Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß​
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Während für den 1. FC Köln die Vorbereitung auf die Conference-League-Endspiele gegen den 1. FC Slovacko am Donnerstag (18.45 Uhr, RTL+) und OGC Nizza am darauffolgenden Donnerstag begonnen hat, laufen die Ermittlungen zu den Fan-Ausschreitungen von Nizza Anfang September auf Hochtouren. Vor dem ersten Gruppenspiel des FC war es zu schweren Gewalttaten zwischen Anhängern verschiedener Fan-Lager gekommen. Neben Kölner Sympathisanten waren wohl auch Hooligans aus Dortmund, Paris und Nizza beteiligt. Mehrere Menschen wurden verletzt, einige schwer. Anfang Oktober hatte die Polizei 16 Razzien in und um Köln in Zusammenhang mit den Krawallen durchgeführt. Im Raum steht unter anderem der Verdacht der schweren Körperverletzung sowie des schweren Landfriedensbruchs. Gegen fünf der 16 Verdächtigen wurden Haftbefehle vollstreckt.

„Diese Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht voraus. Daran zweifelt hier ja bislang auch niemand“, so der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. „Dann braucht man aber einen Haftgrund, um vor einer rechtskräftigen Verurteilung eine Inhaftierung zu rechtfertigen.“ Dazu gehört die Fluchtgefahr, die man bei einem der Nizza-Verdächtigen zunächst angenommen hatte. Der Mann wurde noch am Tag der Verhaftung wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei den weiteren verhafteten Tatverdächtigen lag dagegen die Annahme einer Wiederholungsgefahr vor. Diese ist in der Regel gegeben, wenn man annehmen muss, dass der Verdächtige vor der Gerichtsverhandlung weitere solcher Taten verübt. In den meisten Fällen liegen bereits Vorstrafen oder ähnliche Vergehen aus der Vergangenheit vor.

Haftbeschwerde gegen einen Verdächtigen zurückgewiesen

Wie Willuhn dem GA bestätigt, sind mittlerweile zwei weitere Verdächtige auf freiem Fuß. „In beiden Fällen ist von Seiten der Verteidiger vorgetragen worden, warum doch keine Wiederholungsgefahr vorliegt. Das hat der Ermittlungsrichter geglaubt“, sagt der Oberstaatsanwalt. „Wir haben keinerlei Interesse daran, Leute in Haft zu halten, bei denen wir es nicht müssen. Als Staatsanwalt denkt man aber darüber nach, wenn ich den jetzt laufen lasse und im nächsten Spiel schlägt der wieder zu, dann haben wir und der Haftrichter die Mitverantwortung.“ Die anderen Verdächtigen bleiben vorerst weiterhin in Untersuchungshaft. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Pryotechnik in eine Menschengruppe geworfen zu haben. „In einem der beiden Fälle ist eine landgerichtliche Entscheidung mittlerweile auch eingegangen. Da ist die Haft ausdrücklich bestätigt worden“, so Willuhn. „Also die Haftbeschwerde ist als unbegründet zurückgewiesen worden. In dem anderen Fall warten wir noch auf Antwort.“

Auch gegen die weiteren elf Angeklagten wird weiter ermittelt. „Anders als bei den anderen fünf Verdächtigen besteht hier aber weder die Annahme der Flucht- noch der Wiederholungsgefahr“, so Willuhn. „Entweder, weil sie keine Vorstrafen hatten, oder weil sie nur der Beteiligung am Landfriedensbruch beschuldigt sind.“ Anklagen werden aller Voraussicht nach folgen. Denn die knapp 800 eingegangen Hinweise, Videos und Dateien sowie die Berichte der anwesenden Kölner Polizisten lassen wohl wenig Zweifel zu.

Auch der FC hat Konsequenzen angekündigt. So soll Tätern die Mitgliedschaft entzogen und ein Stadionverbot ausgesprochen werden.

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