Nach Vorfall beim Spiel gegen Union 1. FC Köln greift gegen Gewalttäter durch

KÖLN · Der FC schließt neun Mitglieder aus dem Verein aus. Nach dem Spiel gegen den Hauptstadt-Verein hatten FC-Fans einen Bus mit Auswärtsfans attackiert.

Der 1. FC Köln hat nach den Fan-Ausschreitungen im Anschluss an das Zweitliga-Spiel gegen Union Berlin (1:1) in der Nacht vom 13. auf den 14. August ein zweites Mal konsequent durchgegriffen. Nachdem der FC im ersten Schritt gegen 28 beteiligte Personen bundesweite Stadionverbote ausgesprochen hatte, gab der Club am Mittwoch den Ausschluss von neun Vereinsmitgliedern bekannt. Diese waren an dem Angriff auf einen Union-Fanbus in Bocklemünd beteiligt und von der Polizei festgenommen worden.

„Der Angriff auf den Fanbus von Union Berlin hat das Ansehen des FC und seiner Fans massiv beschädigt. Diese Personen sind für den Verein nicht mehr tragbar“, begründete der FC den Ausschluss und kündigte den betroffenen Mitgliedern auch ihre Dauerkarten soweit vorhanden.Alle Ausgeschlossenen gelten als Wiederholungstäter, die in der Vergangenheit in Zusammenhang mit Fußballspielen bereits negativ in Erscheinung getreten waren. Darüber hinaus erhielten weitere Mitglieder des FC, die am 13./14. August erstmals auffällig geworden einen „Blauen Brief“ des Vereins.

„Das sind keine Fans, das sind Kriminelle – und Kriminelle wollen wir nicht in unserem Club haben“, sagte FC-Vizepräsident Markus Ritterbach im Rahmen eines Mitgliederstammtischs gegenüber der Internet-Zeitung „Geissblock“: „Es gibt Regeln, und wer sich nicht daran halten will, muss mit Konsequenzen rechnen. Gewalt gehört nicht zum Fußball.“

Der Zweitliga-Tabellenführer gab am Donnerstag zudem bekannt, dass er von zwei Personen Regress in einer Höhe von 14 000 Euro fordert. Die beiden Besagten hatten sich am 14. Januar 2018 in der Halbzeit des Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach (2:1) als Ordner ausgegeben und eine Zaunfahne vom Gästeblock entwendet. Der FC kassierte für dieses Vergehen eine Geldstrafe des DFB und macht auf Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofes von September 2016 gegenüber den beiden Verursachern Schadensersatz geltend.

Aufgrund der nicht enden wollenden Vorfälle appellierte der 1. FC Köln erneut eindringlich an seine Ultra-Gruppen, „sich dem Dialog mit dem Club nicht weiter zu verweigern und sich wieder in die FC-Familie zu integrieren“.