„Bei uns bleibt Unverständnis zurück“ Gerichte lehnen Eilantrag des 1. FC Köln ab

Köln · Nach dem Oberverwaltungsgericht Münster hat auch der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW den Eilantrag des 1. FC Köln abgelehnt. Demnach dürfen am Samstag 10.000 Zuschauer das Heimspiel gegen Frankfurt besuchen.

 Stadion-Impressionen. (Archivbild von 2019)

Stadion-Impressionen. (Archivbild von 2019)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der 1. FC Köln ist mit einer Niederlage in das Wochenende gestartet – zumindest einer gefühlten. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster den Eilantrag der Geißböcke am Freitagabend abgelehnt hat, bestätigte der Verfassungsgerichtshof des Lades NRW am späten Abend das Urteil, wenn auch knapp, mit 4:3 Stimmen. „Wir sind enttäuscht, dass unserer Argumentation nicht Rechnung getragen wurde. Bei uns bleibt Unverständnis zurück, dass bei den nachvollziehbaren Lockerungen für den Kölner Karneval, der Tausende auf die Straßen locken wird, eine Zuschauerbegrenzung im RheinEnergieSTADION auf 10 000 Zuschauer durchgesetzt wird, obwohl wir schon nachgewiesen haben, dass unsere Hygiene-Konzepte greifen und ausgelastete Heimspiele keine Gefahr für die Hospitalisierungsrate darstellen“, sagt FC-Finanzboss Alexander Wehrle. „Aber wir akzeptieren natürlich die Entscheidung der Gerichte.“ Den Eilantrag hatte der FC am vergangenen Freitag eingereicht, in der Hoffnung, das Heimspiel gegen Frankfurt am Samstag (18.30 Uhr, Sky) vor 25 000 Zuschauern bestreiten zu dürfen. Jetzt werden es wie schon gegen Freiburg 10 000 sein.

„Die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien verstößt nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch bei der derzeitigen Infektionslage, in der eine Überlastung der Intensivstationen nicht akut droht, ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems noch nicht für entbehrlich hält“, heißt es vom OVG. Das wollte der FC  nicht hinnehmen und hatte am Abend den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen angerufen.

Der FC hatte erst am vergangenen Freitag den Eilantrag gestellt, um die Zuschauerdeckelung auf 25 000 Zuschauer, also auf eine Stadionauslastung von 50 Prozent, anzuheben. Bislang waren in den Fußballstadien in NRW 10 000 Zuschauer zugelassen. FC-Trainer Steffen Baumgart hatte dazu am Donnerstag seinen Unmut geäußert. „Die Stadien zu schließen, hat uns nicht nach vorn gebracht, das muss ich so deutlich sagen“, meinte Baumgart, der den Fußball nicht als Pandemie-Treiber sehen will. „Wir mussten die Maßnahmen akzeptieren, wollten sie aber nicht. Ich gehe damit sehr kritisch um.“

Bereits Anfang Februar Eilantrag beim OVG gestellt

1. FC Köln: So könnte der FC gegen Freiburg spielen​
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So könnte der FC gegen Freiburg spielen

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Schon im Vorfeld des Heimspiels gegen Freiburg Anfang Februar hatten Köln, Arminia Bielefeld und Borussia Dortmund ebenfalls einen Eilantrag eingereicht. Damals waren noch 750 Zuschauer zugelassen. Der Bund war der Entscheidungen aber zuvorgekommen und hatte die Fangrenze auf 10 000 Zuschauer hochgeschraubt. „Wir haben im Rahmen der Lockerung der Regelung auf 10 000 Zuschauerinnen und Zuschauer hervorgehoben, dass es für uns der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung sein sollte“, hatte der Verein jüngst in einem Statement erklärt. „Vor dem Hintergrund zahlreicher Expertenstimmen der vergangenen Tage, dass eine Überlastung der Intensivstationen nicht zu erwarten ist und vielfältiger Lockerungs-Maßnahmen in anderen Lebensbereichen sowie in vielen anderen Ligen in Europa, setzen wir uns auch für den 1. FC Köln für weitere Lockerungen für das nächste Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt ein.“

Der FC hatte den Antrag offenbar mit einer akuten Gefährdung der Existenz begründet. Denn im Urteil des OVG heißt es, dass der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes ein höheres Gewicht zukomme, als den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin, also des FCs. „Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt“, heißt es weiter. Der Verfassungsgerichtshof hatte am Abend noch keine Begründung veröffentlicht.

Ab dem 4. März sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern ohnehin mehr Zuschauer in die Stadien gelassen werden. Ab dem 20. März dürfte das Stadion wieder komplett geöffnet werden. Der FC verbucht pro Geisterspiel einen Umsatzverlust von rund 1,8 Millionen Euro.