Beschlussvorlage 1. FC Köln: Volles Stadion ab 20. März
Köln · Der 1. FC Köln darf offenbar mit einem vollen Haus ab dem 20. März planen. Bund und Länder bereiten die Lockerungen in der Corona-Pandemie vor. Ab dem 20. März sieht die Beschlussvorlage volle Stadien vor.
Am Mittwoch (16. Februar) beraten Bund und Länder in ihrer Konferenz über Lockerungen in der Corona-Pandemie. Dazu gibt es bereits eine Beschlussvorlage, deren Inhalt nach und nach durchgesickert ist. Auch der Sport und Kulturveranstaltungen sollen darin geregelt werden. Laut übereinstimmenden Medienangaben darf es in Innenräumen ab dem 4. März eine Auslastung von 40 Prozent gegen, im Freien sind es 60 Prozent. Der Höchstwert ist innen auf 4000, außen vorerst auf 25.000 Zuschauer gedeckelt. Es gelten die 2G-Regel plus aktuellem Test oder die 2G-Plus-Regel. Das Tragen eines Mundschutzes wird weiterhin gefordert.
Ab dem 20. März sollen laut Beschluss alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Demnach dürfen dann auch wieder alle Zuschauer ins Stadion, voraussichtlich ebenfalls noch mit Maske. Der 1. FC Köln hatte erst in der vergangenen Woche erneut einen Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münstergestellt. Der FC will die Zuschauergrenze von 10.000 Fans deutlich anheben.
„Wir haben im Rahmen der Lockerung der Regelung auf 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer hervorgehoben, dass es für uns der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung sein sollte“, hatte der Verein erklärt. „Vor dem Hintergrund zahlreicher Expertenstimmen der vergangenen Tage, dass eine Überlastung der Intensivstationen nicht zu erwarten ist und vielfältiger Lockerungs-Maßnahmen in anderen Lebensbereichen sowie in vielen anderen Ligen in Europa, setzen wir uns auch für den 1. FC Köln für weitere Lockerungen für das nächste Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt ein.“ Das OVG will noch vor dem Wochenende entscheiden.
Der FC, Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld hatten bereits Anfang Februar Eilanträge gestellt, hatten ihre Anträge aber zurückgezogen. Das Land hatte nach einer bundesweiten Einigung die Zahl der zugelassenen Personen auf 10.000 hochgesetzt.