Nach Vorfall am Geißbockheim Ankläger kritisiert FC-Ultras wegen Pyrotechnik

Köln · Nach den Vorfällen am Geißbockheim am vergangenen Freitagabend prüft die Kölner Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen in dem Fall.

 FC-Profi Dominick Drexler geriet nach seiner „Spacken-Äußerung“ in die Kritik.

FC-Profi Dominick Drexler geriet nach seiner „Spacken-Äußerung“ in die Kritik.

Foto: Bopp Eduard

In der Diskussion um das Abbrennen von Pyrotechnik am Freitagabend am Geißbockheim des 1. FC Köln und das „Spacken-Zitat“ von FC-Profi Dominick Drexler, prüft die Kölner Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen in dem Fall. „Wir sehen eindeutig einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn auf Anfrage dieser Zeitung. Die Diskussion in dem Fall laufe in eine falsche Richtung. „Ultras müssen sich an Recht und Gesetz halten und dies ist nicht geschehen“, ergänzte der Ankläger. Es sei verboten, Pyrotechnik abzubrennen.

Willuhn, der bei der Kölner Staatsanwaltschaft für die Aufarbeitung von Fußball-Kriminalität zuständig ist, sagt: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass Herr Drexler zum Sündenbock gemacht wird und noch eine Geldstrafe vom Verein bekommt.“ Das „Spacken-Zitat“ sei unglücklich, aber dass der Spieler nun wegen dieser Äußerungen intern Ärger mit den FC-Verantwortlichen bekomme, sei „schwer nachzuvollziehen“. Die Ultras hätten Ordnungswidrigkeiten begangen und dies nicht zum ersten Mal.

Anlass für konkrete Ermittlungsverfahren gegen die Ultras sieht Willuhn aber zunächst nicht. Es wurde nach derzeitigem Stand keine Person verletzt und auch sei nicht bekannt, dass unter den Ultras Menschen dabei gewesen sind, die unter Quarantäne-Auflage stehen. Drexler hatte bei der Abfahrt vom Geißbockheim am Freitagabend in Richtung Mönchengladbach in einem Video aus dem FC-Bus zu der Aktion der Ultras gesagt: „Diese Spacken“. Für dieses Zitat wurde er von den FC-Verantwortlichen kritisiert.

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