30.000 Euro Schadenersatz an den 1. FC Köln Böllerwurf kommt Fan teuer zu stehen

KÖLN · Auf eine "abschreckende Wirkung" hatte der 1. FC Köln im Zivilprozess gegen einen Zuschauer aus den eigenen Reihen gehofft, nun ist das erwartete Urteil amtlich.

 Abschreckendes Urteil des Kölner Landgerichts: Wer Bengalos oder Böller im Stadion zündet, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Abschreckendes Urteil des Kölner Landgerichts: Wer Bengalos oder Böller im Stadion zündet, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Foto: dpa

Der Gerüstbauer muss wegen eines Böllerwurfs im Spiel gegen Paderborn vor einem Jahr 30.000 Euro Schadenersatz an den Bundesligisten zahlen, denn im Anschluss war der Verein vom Deutschen Fußball-Bund wegen wiederholter Vergehen der eigenen Fans zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden. Sieben Personen wurden damals verletzt. Ein Zuschauer erlitt ein Knalltrauma und hat noch heute mit Schwindelanfällen zu kämpfen.

Der Richter wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass jeder Stadionbesucher mit dem Kartenkauf einen Vertrag mit dem FC eingehe und die Stadionordnung zu beachten habe. Hiergegen habe der 41-Jährige "in erheblicher Weise" verstoßen. Der Einwand des Fan-Anwalts, die Verbandsstrafe solle den Club treffen, ließ das Gericht nicht zu. Der Verein könne durchaus Regressansprüche gegen seine Fans geltend machen.

Der Versuch des Anwalts, dem FC eine Mitschuld zu geben, scheiterte ebenfalls. Er monierte, der 41-Jährige sei nach dem Wurf einer brennenden Zigarette bereits von Ordnern verwarnt worden anstatt ihn direkt des Stadions zu verweisen. Dies wäre laut Richter aber "unverhältnismäßig" gewesen. Das Hereinschmuggeln des Böllers spreche hingegen für das "vorsätzliche und planvolle" Handeln des Fans.

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