Streit um Modeste-Transfer Dem 1. FC Köln droht eine Nachzahlung

Köln · Ein Richter des Kölner Landgerichts macht im Streit um den Modeste-Transfer einem 69-jährigen Spielervermittler Hoffnung auf zwei Millionen Euro.

Vor dem Landgericht hat ein Spielerberater (69) den 1. FC Köln auf zwei Millionen Euro verklagt. Der 69-jährige Schweizer behauptet, er habe den Transfer von FC-Stürmer Anthony Modeste an den chinesischen Club Tianjin Quanjian im Sommer 2017 eingefädelt. Er habe auf den damaligen Trainer der Chinesen, Fabio Cannavaro, Einfluss genommen, damit dieser Modeste als neuen Stürmer von seinen Clubbossen fordere. Der 1. FC Köln weist diese Darstellung zurück. FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sagte, der Kläger habe „keinen maßgeblichen Beitrag“ zum Gelingen des Deals geleistet. Die Gerichtsverhandlung bot vor allem einen interessanten Einblick in das Fußballtransfergeschäft.

So wurde bekannt, dass der FC ein halbes Jahr vor dem Sommertransfer ein Wahnsinnsangebot über 75 Millionen Euro für einen Wintertransfer Modestes nach China vorgelegen habe. „Ja, die 75 Millionen standen im Raum “, bestätigte Wehrle. Man habe in den Gremien darüber diskutiert, sei dann aber zum Schluss gekommen, dass der damals fünftplatzierte Bundesligist weiter die Europapokalplätze angreifen solle. Nach 25 Jahren habe man „den Fans und der Stadt diesen Traum erfüllen“ wollen. Für den dann erfolgten Sommertransfer zahlte der FC laut Angaben vor Gericht einem chinesischen Berater eine Million Euro sowie zwei weiteren Vermittler jeweils 250 000 Euro. Dem Kläger habe man aus „Kulanz“ 500 000 Euro angeboten, die dieser aber ausgeschlagen habe. Stattdessen klagte der 69-Jährige auf die vertraglich vereinbarte Summe von zwei Millionen Euro.

In der Verhandlung am Dienstag ließ die 21. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Marcus Leckel durchblicken, dass der FC zwei Millionen Euro Courtage zahlen müsse, falls der Kläger beweisen könne, dass der Transfer auf sein Betreiben hin erfolgreich gewesen sei. Zur Güte schlug Leckel den Parteien vor, sich auf eine Summe zwischen 500.000 und 650.000 Euro gütlich zu einigen, was beide Seiten ablehnten.

Am 19. März soll es eine Entscheidung oder den Beschluss für einen neuen Verhandlungstermin geben.

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