OVG Münster entscheidet 1. FC Köln darf Trainingsgelände nicht ausbauen

Köln/Münster · Der 1. FC Köln will seit Jahren sein Vereinsgelände auf den Kölner Grüngürtel erweitern. Das Oberverwaltungsgericht in Münster kippte nun die Planungen. Allerdings besteht noch Hoffnung für den FC.

 Trainingsgelände des 1. FC Köln im Kölner Grüngürtel.

Trainingsgelände des 1. FC Köln im Kölner Grüngürtel.

Foto: Eduard Bopp

Fußball-Bundesligist 1. FC Köln darf sein Trainingsgelände vorerst nicht auf den Grüngürtel in Köln ausweiten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Das OVG kippte den notwendigen Bebauungsplan der Stadt Köln wegen Verfahrensmängeln. Der 7. Senat wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Fehler mithilfe eines ergänzenden Planungsverfahrens aber aus der Welt geschafft werden können.

Geklagt gegen den Plan aus dem Jahr 2020 hatten eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund Nabu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. (Az.: 7 D 277/20.NE und 7 D 2/21.NE). Neben der Erweiterung des Trainingsgeländes mit drei Kunstrasenplätzen in Nachbarschaft zum Vereinsheim Geißbockheim hatte die Stadt den Bau von vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit in die Planung aufgenommen. Damit sollte nach Annahme des Gerichts die Akzeptanz für die Planung in der Politik vergrößert werden.

Kölner Grüngürtel ist eine wichtige Naherholungsfläche der Stadt

Der Kölner Grüngürtel gilt als wichtige Naherholungsfläche für die Bevölkerung. Allerdings sieht der 7. Senat bei den Kleinspielfeldern in öffentlichen Grünflächen ein Problem. Solche baulichen Maßnahmen im Grüngürtel seien nur in geringem Umfang zulässig. Die Stadt habe aber vollversiegelte Sportflächen auf der vorgesehenen Fläche geplant. Im Bebauungsplan sind sie eingetragen als „Öffentliche Grünfläche – Kleinspielfeld“. Auf der Gleueler Wiese könnte unter anderem ein Basketball- oder ein Beachvolleyplatz entstehen. Doch laut den Richtern gibt es da ein Problem, da ein vollversiegelter Basketballplatz einer Festsetzung als Grünfläche widerspreche. Das Gericht beschrieb es als „beachtlichen handwerklichen Fehler der Stadt Köln“. Dieser Planungsfehler führt nach Auffassung des Gerichts zum Aus für den gesamten Plan. Weitere Mängel seien „nicht ersichtlich“.

Ein aus Sicht des 1. FC Köln positives Gerichtsurteil hätte allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass der dringend benötigte Ausbau auch gleich hätte beginnen können. Der Verein wartet weiterhin auf den erforderlichen Pachtvertrag für den Ausbau auf der Gleueler Wiese, den die Kölner Politik offenbar nicht bereit ist zu erteilen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker verwies in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Klimanotstand.

Die Anzeichen deuteten daher schon vor dem OVG-Urteil in Münster auf einen Teilumzug nach Marsdorf hin. Dort, nahe der Autobahn 1, könnte ein neues Nachwuchsleistungszentrum entstehen. Ein Bebauungsplan ist aber auch dafür notwendig. Die Genehmigung dafür kann dauern, bis mindestens 2025. Die Planungen beim FC laufen schon seit 2014 im Hinblick auf die Erweiterung des Trainingsgeländes am traditionellen Standort im Grüngürtel. Im und rund um das Geißbockheim sollten moderne Bedingungen für die Profis und den Nachwuchs entstehen. Geschäftsführer Christian Keller sprach im GA-Interview vor Kurzem von einer Infrastruktur auf „eher unterklassigem Niveau“. Immerhin ließ der Club die Kabinen der Lizenzspieler-Abteilung im Sommer renovieren. Es gilt als gesichert, dass zumindest die Profis weiterhin am Geißbockheim bleiben.

„Die vorgetragene Urteilsbegründung bestätigt grundsätzlich, dass wir den professionellen Fußball in Köln sowohl rechtlich als auch umweltverträglich innerhalb der Stadtgrenzen weiterentwickeln können“, sagte Geschäftsführer Philipp Türoff nach dem Urteil: „Wir werden den bereits eingeschlagenen Weg konstruktiver Gespräche mit Politik und Verwaltung der Stadt Köln sowie allen anderen Beteiligten weiter fortführen, um möglichst schnell konkrete Lösungen zu erzielen.“ gha/dpa

((gha/dpa))
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