Unterschiedliche Zuschauerzahlen So stehen die Aussichten auf Erfolg einer Klage des 1. FC Köln

Köln · Laut FC-Finanzboss Alexander Wehrle prüft der 1. FC Köln aktuell juristische Schritte gegen die aktuellen Zuschauerbeschränkungen. Doch hätte diese auch Aussicht auf Erfolg?

Unterschiedliche Zuschauerzahlen: So stehen die Aussichten auf Erfolg einer Klage des 1. FC Köln
Foto: Herbert Bucco

Alexander Wehrle fand unter der Woche deutliche Worte. Der Finanzboss des 1. FC Köln reagierte mit Unverständnis auf die abwartende Haltung von Bund und Länder in Sachen Zuschauerbeschränkung. Denn während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bereits vorpreschte und seit Donnerstag wieder 10 000 Zuschauer in den Stadien seines Landes erlaubt, werden die Clubs aus Nordrhein-Westfalen vorerst weiter vor 750 Zuschauern spielen, die Entscheidung wurde auf den 9. Februar vertagt. „Fakt ist doch, dass man uns vor Wochen mitgeteilt hat, dass man sich an der Hospitalisierungsrate orientieren solle. Es wurde von Dreier-, Sechser- und Neuner-Schritten gesprochen. In NRW liegen wir seit Wochen bei einem Wert zwischen 2,5 und 3,5“, sagt Wehrle. „Das Gesundheitssystem ist von daher nicht in Gefahr. Die Inzidenzen steigen und steigen, und dennoch ist die Zahl der Hospitalisierung auf einem vernünftigen Niveau.“

Nun steht für den FC bereits am 5. Februar das Heimspiel gegen den SC Freiburg an, das nach aktueller Regel eben auch vor 750 Zuschauern ausgetragen werden müsste. „Wenn wir gesehen haben, dass Großveranstaltungen in den vergangenen Wochen und Monaten eben nicht verantwortlich für Hotspots waren und dass wir in Köln schon seit August mit 2G arbeiten, dann kann ich es absolut nicht nachvollziehen, warum wir nur 750 Zuschauer begrüßen dürfen“, sagte der Kölner Finanzboss. „Mindestens 25 Prozent sollten doch in einem ersten Öffnungsschritt möglich sein. Wir müssen überlegen, ob wir ein Eilverfahren anstreben. Das würde bedeuten, dass wir vor dem Spiel gegen Freiburg Klarheit haben“, sagte Wehrle. Zuvor hatte auch schon BVB-Boss Hans-Joachim Watzke angekündigt, juristische Schritte prüfen zu wollen.

So ordnen Anwälte eine mögliche Klage ein

„Es hat in den vergangenen Wellen schon Gerichte gegeben, die dafür ein offenes Ohr haben“, sagte der auch auf Corona-Rechtsfragen spezialisierte Berliner Anwalt Niko Härting. Es mache sich insgesamt bemerkbar, dass in Streitfragen zu Corona-Beschlüssen „genauer hingeschaut“ werde. Eine Klage sei aber „sicherlich kein Selbstläufer“. Über einen Eilantrag könne schnell entschieden werden. „Ich glaube, dass eine Klage eine gute Chance auf Erfolg hat“, sagte auch der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Mittwoch.

Der Jurist erklärte, dass es um Grundrechts-Einschränkungen gehe. Da müsse das mildeste Mittel gewählt werden. „Der gegenwärtige Status quo ist für Liga und Vereine eine absolute Katastrophe“, sagte Kempgens. Sportrechtler Martin Nolte zeigte sich dagegen deutlich vorsichtiger. "Es kommt auf die jeweilige Corona-Schutzverordnung an", sagte der Professor der Deutschen Sporthochschule Köln dem SID. "Präjudizien gibt es in Deutschland jedenfalls nicht. Es sind viele Maßnahmen gegen Corona angefochten worden. Die Verfahren hatten teilweise Erfolg."

Für den FC geht es konkret um einen Umsatzverlust von 1,8 Millionen Euro pro Geisterspiel. Im Januar sammelte sich somit ein Verlust von 3,6 Millionen Euro an, insgesamt hat die Pandemie den FC ein Umsatzminus von 85 Millionen Euro beschert.

(Mit Material von SID und DPA)
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