Strafenkatalog statt Geisterspiel Eintracht Frankfurt muss Fans aussperren

Frankfurt/Main · Teilausschluss der Zuschauer in Pokal und Liga: Für erneute Fan-Krawalle wird die Eintracht vom DFB-Sportgericht hart bestraft. Die Höchststrafe bleibt den Frankfurtern nach einem Konsens erspart.

 Ein Feuerwerkskörper fliegt aus dem Frankfurter Fanblock in den Fanblock des 1.FC Magdeburg.

Ein Feuerwerkskörper fliegt aus dem Frankfurter Fanblock in den Fanblock des 1.FC Magdeburg.

Foto: dpa

Leere Sitze im DFB-Pokal und in der Bundesliga, aber kein Geisterspiel: Bundesligist Eintracht Frankfurt ist für schwere Verfehlungen seiner Fans beim Pokalspiel in Magdeburg hart bestraft worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte am Montag einen Zuschauer-Teilausschluss für das Liga-Spiel gegen den FC Bayern München sowie für die Partie gegen den FC Ingolstadt im Pokal.

Gegen den Rekordmeister aus München (15. Oktober) muss der Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleiben. Weil das Spiel seit Wochen ausverkauft ist, müssen nun mehrere tausend Anhänger ihre bereits erworbenen Tickets zurückgeben. Bereits beim ersten Heimspiel der laufenden Spielzeit gegen den FC Schalke 04 blieb Block 40 geschlossen.

Für das Duell mit den Ingolstädtern (25. Oktober) dürfen neben den Gäste-Fans nur die Dauerkarteninhaber von Sitzplätzen auf der Osttribüne, der Haupttribüne und der Gegengerade Tickets kaufen. Damit dürften nicht einmal 15 000 Fans ins Stadion kommen.

Das Sportgericht ahndete damit die schweren Zwischenfälle in der ersten Pokalrunde beim Gastspiel der Eintracht in Magdeburg. Während der Partie gegen den Drittligisten am 21. August hatten Frankfurter Anhänger unter anderem zwei Raketen in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen. Auch Böller und Rauchbomben hatten die Frankfurter Anhänger gezündet. Schiedsrichter Markus Schmidt unterbrach das Spiel kurz darauf für etwa elf Minuten.

Eine Geldstrafe wurde den Hessen diesmal nicht auferlegt, stattdessen muss der Verein künftig 30 bis 50 eigene Ordner zu Gastspielen mitbringen und ein personalisiertes Ticket-System für Auswärtspartien installieren. Vor der Verhandlung am Montag war gar über ein Geisterspiel im Pokal spekuliert worden. Der Kontrollausschuss und Eintracht Frankfurt wurden sich jedoch während einer knapp einstündigen Verhandlungspause einig.

DFB-Richter Hans E. Lorenz bezeichnete das Urteil in seiner Begründung auch ohne ausbleibendes Geisterspiel als „nicht milde“. Statt einer Maßnahme müsse die Eintracht nun einen ganzen Katalog erfüllen. „Es gab strafmildernde Umstände, die uns verboten haben, die ganz große Keule herauszuholen“, sagte Lorenz. Darunter fallen die Einsicht von Verein und Fans sowie der Schritt zur Einführung von „selbstkontrollierenden Maßnahmen“.

Eintracht-Vorstand Axel Hellmann betonte: „Wir akzeptieren das und müssen das auch akzeptieren.“ Die Vorfälle in Magdeburg kritisierte Hellmann scharf und bezeichnete sie als „Tiefpunkt“. In der Folge habe sich im Fanwesen bei den Hessen aber bereits einiges getan. (dpa)

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