„Das ist Wahnsinn“ Spieler in der Kreisliga D nach Videobeweis nachträglich gesperrt

Dernau · Darf selbst in der Fußball-Kreisliga D der Videobeweis zu Rate gezogen werden? Die Spruchkammer des Fußballkreises Rhein/Ahr hat einen Spieler wegen einer Tätlichkeit nach Ansicht von Videobildern gesperrt. Der Verein des betroffenen Spielers hält dies für nicht zulässig.

Im Spiel blieb die Rote Karte stecken – von der Kreisspruchkammer wurde der Spieler dennoch gesperrt.

Im Spiel blieb die Rote Karte stecken – von der Kreisspruchkammer wurde der Spieler dennoch gesperrt.

Foto: picture alliance/dpa/Armin Weigel

Rolf Schmitt ist stocksauer. „In der Bundesliga gibt es zehn Kameras und dennoch ständig Fehlurteile“, sagt der Pressewart der SG Dernau. „Und bei uns in der Kreisliga zieht die Spruchkammer die Bilder einer Übersichtskamera für ein Urteil zu Rate. Das ist Wahnsinn.“