Arbeitsgericht: HSV-Kündigung gegen Schwalb unwirksam

Hamburg · Die Kündigung des ehemaligen Trainers Martin Schwalb durch den Handball-Bundesligisten HSV Hamburg ist unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg, nachdem eine Einigung zwischen beiden Parteien zuvor nicht möglich war.

 Die Kündigung von Martin Schwalb durch den HSV Hamburg ist unwirksam. Foto: Daniel Reinhardt

Die Kündigung von Martin Schwalb durch den HSV Hamburg ist unwirksam. Foto: Daniel Reinhardt

Foto: DPA

Abgewiesen hat die Kammer zugleich aber Schwalbs Forderung nach einer Erfolgsprämie in Höhe von 120 000 Euro für den Gewinn der Champions League im Jahre 2013. Ein Bonus sei zwischen den Parteien nicht vereinbart, hieß es in der Begründung des Gerichts.

In dem Verfahren hatte der HSV die Rechtsansicht vertreten, dass nur ein sogenanntes "faktisches Arbeitsverhältnis" vorlag, das ohne Grund durch den HSV beendet werden könne. Dieser Ansicht folgte die Kammer nicht, sie ging von einem regulären Arbeitsverhältnis aus.

Als Kündigungsgrund hatte der Verein benannt, Schwalb besitze nicht die Fähigkeit, ein Handballteam mit der entsprechenden Integration auch jüngerer Spieler zu trainieren. Diese Annahme hielt die Kammer insbesondere auch vor dem Hintergrund Schwalbs sportlicher Erfolge als Cheftrainer für abwegig, hieß es in der Begründung weiter. Der HSV will die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und sich in der nächsten Woche mit den Hauptgesellschaftern über die weitere Vorgehensweise beraten.

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