Aktion von GA und Nürburgring Gewinnen Sie ein Stück der Formel-1-Zielflagge

Bonn · Am 11. Oktober gastiert die Formel 1 wieder auf dem Nürburgring. Zwei GA-Leser können nun jeweils ein Quadrat aus der originalen Zielflagge des Rennens gewinnen.

 Zwei GA-Leser gewinnen jeweils ein Quadrat der Zielflagge.

Zwei GA-Leser gewinnen jeweils ein Quadrat der Zielflagge.

Foto: Formula 1

Nach sieben Jahren Abstinenz kehrt die Formel 1 am 11. Oktober auf den Nürburgring zurück. Obwohl die Königsklasse des Motorsports in den vergangenen Jahren nicht in der Eifel Station machte, gehört der Kurs zu den Klassikern der Rennserie – nicht zuletzt wegen des oft unberechenbaren Wetters. Gibt es einen normalen Rennverlauf, ist Titelverteidiger Lewis Hamilton im Mercedes am 11. Oktober sicherlich heißester Anwärter auf den Sieg und würde im Erfolgsfall die Zielflagge als erster Fahrer sehen.

Wie auch immer das Rennen ausgehen wird – zwei Leser des General-Anzeigers werden sich künftig immer wieder an diesen Grand Prix erinnern. Gemeinsam mit dem Nürburgring verlost der GA in einem Gewinnspiel zwei Quadrate aus der originalen Zielflagge des Rennens. Die beiden Gewinner werden mit Namen auf ihrem jeweiligen Quadrat verewigt und erhalten dieses sowie ein Foto in einem Rahmen.

 In einem solchen Rahmen erhalten die Gewinner ihr personifiziertes Stück der Zielflagge.

In einem solchen Rahmen erhalten die Gewinner ihr personifiziertes Stück der Zielflagge.

Foto: Formula 1

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss folgende Frage exakt richtig beantwortet werden:

Welche Länge hat die Grand-Prix-Strecke auf dem Nürburgring?

Die Antwort senden Sie bitte spätestens bis Mittwoch, 23. September 2020, 24 Uhr, per E-Mail mit dem Betreff „Gewinnspiel Nürburgring“ und unter Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer an sport@ga.de. Unter allen Einsendungen mit der richtigen Lösung lost der GA anschließend zwei Gewinner aus.

Teilnahme erst ab 18 Jahren möglich; ausgeschlossen sind Mitarbeiter der General-Anzeiger Bonn GmbH oder verbundener Unternehmen. Der Veranstalter des Spiels, die General-Anzeiger Bonn GmbH erhebt die zuvor von Ihnen angegebenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung der Aktion gemäß Art. 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO. Die Daten werden an die Sponsoren weitergegeben, da dies für die Durchführung des Gewinnspiels notwendig ist. Weitere Infos zu unseren Teilnahmebedingungen unter www.ga.de/teilnahme. Die Infopflichten gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter Sie unter www.ga.de/datenschutz.

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