Überraschungen: Ferrer und Gulbis gescheitert

London · Der Spanier David Ferrer und der Lette Ernests Gulbis sind beim Grand-Slam-Turnier in Wimbledon überraschend früh gescheitert.

 David Ferrer schied in Wimbledon bereits aus. Foto: Valdrin Xhemaj

David Ferrer schied in Wimbledon bereits aus. Foto: Valdrin Xhemaj

Foto: DPA

Der spanische Weltranglisten-Siebte verlor unerwartet 7:6 (7:5), 0:6, 6:3, 3:6, 2:6 gegen den russischen Tennis-Profi Andrej Kusnezow, der im Ranking nur auf Platz 118 geführt wird. Nach Angaben der Turnier-Statistiker verpasste der 32-jährige Ferrer erstmals in 18 Grand-Slam-Turnieren die dritte Runde. Der neun Jahre jüngere Kusnezow feierte erstmals einen Sieg gegen einen Top-Ten-Spieler. "Ich habe verloren, weil mein Gegner besser war", sagte Ferrer. "Er hat mich überrascht. Natürlich bin ich traurig."

Der an 12 gesetzte lettische French-Open-Halbfinalist Gulbis scheiterte mit 4:6, 3:6, 6:7 (5:7) am Ukrainer Sergej Stachowski. Der Weltranglisten-90. hatte schon im vergangenen Jahr für eine Überraschung gesorgt und in der zweiten Runde den Schweizer Roger Federer aus dem Turnier geworfen. In der Damen-Konkurrenz musste zudem die zuletzt lange verletzt pausierende Victoria Asarenka ihre Ambitionen beenden. Die frühere Weltranglisten-Erste aus Weißrussland zog gegen die Serbin Bojana Jovanovski mit 3:6, 6:3, 5:7 den Kürzeren.

Titelverteidiger Andy Murray und der topgesetzte Novak Djokovic zogen unterdessen wie erwartet in die dritte Runde ein. Der Brite besiegte Blaz Rola aus Slowenien in einer einseitigen Partie 6:1, 6:1, 6:0 und trifft auf den Spanier Roberto Bautista-Agut. Im vergangenen Jahr hatte Murray als erster Brite seit 77 Jahren an der Church Road triumphiert. Der von Boris Becker mitbetreute Serbe Djokovic hatte deutlich mehr Mühe und musste beim umkämpften 6:4, 6:3, 6:7 (5:7), 7:6 (7:5) gegen den Tschechen Radek Stepanek einen Satz abgeben.

Links##ULIST##

Tableau Herren

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Berechtigte Ausgrenzung
Kein Platz für Müller im DFB-Team Berechtigte Ausgrenzung
Aus dem Ressort