Rechtsstreit Urteil um EM-Doppelstart von Pflieger am 25. Juli

Darmstadt · Im Rechtsstreit um einen Doppelstart von Läufer Philipp Pflieger bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in zwei Wochen Berlin wird das Urteil am Landgericht Darmstadt am 25. Juli gefällt, teilte der Richter nach der Verhandlung am Dienstag mit.

 Philipp Pflieger wollte bei der EM sowohl beim Marathon als auch über 10.000 Meter starten.

Philipp Pflieger wollte bei der EM sowohl beim Marathon als auch über 10.000 Meter starten.

Foto: Harald Tittel

Der 31-jährige Pflieger hat den Deutschen Leichtathletik-Verband verklagt, ihn bei der EM sowohl über 10.000 Meter als auch im Marathon starten zu lassen.

Der Athlet der aus Regenburg und 14-malige deutsche Meister hat für beide Disziplinen die EM-Qualifikationsnorm geschafft. Der DLV will ihn aber nur für den Marathon nominieren.

Ebenfalls durch einen Anwalt ist Sebastian Hendel (LG Vogtland) in dem Prozess vertreten. Er hat EM-Norm erfüllt, liegt aber in der deutschen Rangliste nur an vierter Stelle. Es können aber nur drei Athleten pro Disziplin nominiert werden. Sollte das Gericht Pfliegers Klage stattgeben, wäre Hendel nicht in Berlin dabei. Er war am Sonntag deutscher Meister über 10.000 Meter geworden.

Der DLV nominiert sein EM-Aufgebot ebenfalls am 25. Juli.

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