Coronaschutzverordnung im Sport So stehen Amateurvereine in Bonn zur 2G-Regelung

Bonn · Seit Mittwoch gilt im Amateursport in NRW die 2G-Regel. Die Vereine dürfen damit nur noch geimpfte oder genesene Spieler aufstellen oder zum Training zulassen. Einige Fußball-Clubs befürchten Probleme bei der Umsetzung.

 Auch die Kicker in der Fußball-Kreisliga, wie hier von RW Lessenich und dem SV Wormersdorf, dürfen nur noch geimpft oder genesen antreten.

Auch die Kicker in der Fußball-Kreisliga, wie hier von RW Lessenich und dem SV Wormersdorf, dürfen nur noch geimpft oder genesen antreten.

Foto: Horst Müller

Die ersten Konsequenzen hat die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits nach sich gezogen. In Form einer Absage. „Wir waren mit der Situation total überfordert“, sagt Idris Dogan, Trainer der SF Ippendorf. Eigentlich hätte der Fußball-A-Kreisligist am Mittwochabend zum Nachholspiel beim TuS Pützchen antreten sollen.