Nürburgring „Rad am Ring“ kann nicht stattfinden

Nürburgring · Nach der Absage von „Rad am Ring“ schreibt der verärgerte Veranstalter einen offenen Brief an die Politik. Er sieht zweierlei Maß bei der Genehmigung von Veranstaltungen.

 So voll war es früher auf der Strecke bei „Rad am Ring“.

So voll war es früher auf der Strecke bei „Rad am Ring“.

Foto: picture alliance / dpa/Thomas Frey

Eigentlich sollte an diesem Samstag die traditionsreiche Radsport-Veranstaltung „Rad am Ring“ auf dem Nürburgring stattfinden. Doch das lässt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nicht zu. Und so hat der Veranstalter, die Eventwerkstatt GmbH, das Radsport-Ereignis vor einigen Tagen abgesagt. So weit die Faktenlage kurz zusammengefasst.

Doch bei Eventwerkstatt-Geschäftsführer Hanns-Martin Fraas bleibt ein fader Beigeschmack. In einem offenen Brief, den er unter anderem an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, ihren Amtskollegen Markus Söder in Bayern und Ahr-Landrat Jürgen Pföhler gerichtet hat, stellt er die Frage, ob bei Sportveranstaltungen in Deutschland zweierlei Maß gelte.

So dürften bei Fußball-EM-Spielen 14 000 Zuschauer in die Münchner Arena hinein – und in ihren Blöcken sogar dicht gedrängt stehen. Auf dem Nürburgring hätten seit März vier Profisport-Veranstaltungen stattgefunden, inclusive des 24-Stunden-Rennens, bei denen aufgrund des Hygienekonzepts rund 1500 Personen im Fahrerlager zugelassen gewesen seien. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr habe nicht bestanden, da nur Genesene, Geimpfte oder Getestete Zutritt zum Fahrerlager erhielten.

Vor diesem Hintergrund kann Fraas nicht verstehen, dass sein „Rad am Ring“, für das er ein Hygienekonzept mit 700 Amateursportlern erarbeitet hatte, keine Chance auf eine Genehmigung haben würde. Schließlich habe es auch bei ihm die Voraussetzung gegeben, dass die Radler geimpft, genesen oder getestet hätten sein müssen. Er verweist zudem darauf, dass die Teilnehmer vor Beginn des Rennens 1,50 Meter Abstand hätten und sich das Fahrerfeld während des Rennens – wie es im Radsport üblich sei – schnell auseinander ziehe. Hinzu komme die Verwirbelung und Verdünnung der Aerosole durch tatsächlichen Wind und Fahrtwind.

Im Amateur- und Freizeitsport sind 50 Personen im Freien zulässig

All das spielte für die Kreisverwaltung Ahrweiler als Genehmigungsbehörde keine Rolle. Es sei zwar nachvollziehbar, „dass die Bilder von dicht stehenden Fußballfans bei der EM irritieren“, erklärte Carolina Wicher von der Kreis-Pressestelle dem General-Anzeiger, doch in den verschiedenen Ländern gebe es halt unterschiedliche Rechtslagen und -verordnungen.

Dem GA erklärte sie weiter, dass laut der 23. und derzeit aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes „die Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Freien in Gruppen von maximal 50 Personen zulässig sei“. Bei „Rad am Ring“ würde diese Gruppengröße überschritten, weshalb die Veranstaltung nach derzeit geltender Rechtslage nicht zulässig sei und daher vom Veranstalter abgesagt worden sei. Für den Profi- und Spitzensport sehe die Verordnung eine solche Begrenzung der Teilnehmer nicht vor, so die Sprecherin. Das 24-Stunden-Rennen sei zudem ein Modellprojekt gewesen. Bis zu 11 600 Fans waren hierfür täglich zugelassen worden.

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